Hellmann (Heiden-Nordick)

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Heidener Erben, Höfe, Kotten und Brinksitzer, Informationen über ihre Vergangenheit und Geschlechter geben im Zusammenhang ein Abbild der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen und bilden damit eine Basis zur Darstellung persönlicher Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum für Biografien.

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Historische Lage vor 1802

Früherwähnung

  • 1498 Willkommschatzung: Familie der Elze to der Hellen mit 2 Kommunikanten.
  • 1547 Verteidigungsumalage: Bernt ter Helle ½ GG

Namensherkunft und Bedeutung

Grundherr

Hofstandardwerte

Markenrechte

Markenrecht Weßeling.

Dienstpflicht

  • 2 Spanndienste dem Pastor und Vogt
  • Landfolge auf Haus Ostendorf: 1731 Helmann 2 Tage Dienst gegen 4 Stüber.

Viehbestand

  • 1653 Hofsprache: 3 Pferde, vier Kühe, 5 Güste (Rinder), 5 Schweine, 40 Schafe.
  • 1931 an Viehbestand waren bei Wesseling vorhanden: 3 Pferde, 25 Stück Rindvieh - davon 12 Kühe, keine Schafe aber 70 Schweine.

Hofgrunddaten

  • 1653 Hofsprache: Haus, Spieker, Schoppen und Schafstall

Status

Hofbeschreibung 1653 (Abschrift)

Johan Hellemas Erb, ut selbigem Hofhörigkeit und Bauerschaft (Kerspel Heiden, Nordicker Bawerschaft, hofhörig in den Hof zue Ranßdorf).

Status Coloni

Dießer hat daß Erb vor ungefehr vier Jahren vone seinem Vatter Johanen angenommen, aber noch nicht gewonnen, und sich an Greithe Vesterick, dem Landesfürsten zustendig, bestattet, Und mit derselben ein Kind gezeugt, Elßgen genant, zwey Jahr alt.

Hat noch sechs Brüder und drey Schwestern, derer noch keine frey, nemblich Geiße 40 Jahre alt,, ist nacher Sütlohn an Arens Merfeldts, eine freye Person, behirathet, Elßgen 36 Jahre alt, ist noch unbestattet, Bernd 34 Jahre, unbeheirathet, Fried. 32 Jahr, ist bestattet (1642 an Anne Wolthuß), Henrich 30 Jahr, ist noch nicht bestattet, Haeyn, 28 Jahr, welcher annoch bey anderen dienet, Mette, Johann und Greithe sind unbestattet bey anderen Leuten.

Der Colonus ist sonst so ziemblich das Erbe zu admistrieren. Hat folgende Länderey nach Münsterischer Maß Roggeneinsaet zu rechnen, so viel er mir den angewießen und bekent hat:

  • Anmerkung zur Tabelle:
    • 1) = Roggeneinsaat Borkener Maß, „ist des Coloni Bekentniß“
    • 2) = Roggeneinsaat Münsterisches Maß, „ist wie ichs finde“
    • 3) = Geldwährung: Rtr/St = Reichstaler / Stüber
. Pertinentia prædis 1)
M
1)
Sch
1)
Sp
2)
M
2)
Sch
2)
Sp
Namen der, so daß Land einhaben 3)
Rtr
3)
St
1. uffen Dehler Esch die Sopenbrey vorgenoten Brüneckhoff . 5 . . 7 3 hat alles selbsten . .
2. daß Bergstück v. Groten Deil 1 6 . 3 1 . hat alles selbsten . .
3. Daß Kley Kempgen . 6 . . 8 3 hat alles selbsten . .
4. Steellandts Kamp 1 . . 2 . . hat alles selbsten . .
5. der Wilckes Eschkamp . 8 . . 11 . hat alles selbsten . .
6. Wilkes Eschkamp, Marckengrundt . 4 . . 4 . hat alles selbsten . .
. Summa Landerey 4 5 . 7 8 2 . . .

Wiesen

1. Die große Wieße an der Lechtenfort 4 Fuder
2. Die Lütge Wieße 1 Fuder
3. Die Oldenburgswieße 2 ½ Fuder
Summa Hewgewachs: 7 ½ Fuder

Weiden

1. Der Hof umbs Hauß 4 Kuhweiden
2. Im Kleykamp 1 Kuhweide
Summa 5 Kuhweiden

Weiden

1. Der Hof umbs Hauß 4 Kuhweiden 2. Im Kleykamp 1 Kuhweide
Summa 5 Kuhweiden

Garten

Der Haußgart 2 Scheffel

Büsche

Daß Gehöltz uffm Hofe, und ein Kempgen Eichen uff etwarn sechs oder sieben Schweinemasten. Hierauß sind nach den Geschger Verlat vier, sonsten vom Colon 57 Stämme entblößet.

Marckengerechtigkeit

In allem wie negstgemelter Weßeling, nur daß er berechtiget, wen Mast, uff 12 Mastschwein. Hingegen ist er gehalten vier Telchen zu setzen.

Häuser

Ein fein Hauß, Spycker, Schoppen und Schafstall. Hat sonsten von anderen nichts zugewießen.

Viehe

Uff dem Erbe 3 Pferde, vier Kühe, 5 Güste (Rinder), 5 Schweine, 40 Schafe

Phacht

  • Jährliche Phacht ist nach Münstermaß Roggen 6 Scheffel
  • Dienstgelt 10 Scheffel
  • 1 Schwein oder 4 Rtlr.
  • Ein Huen

Zahlung

Hette alles bis 1652 inclusive richtig bezahlt. Es mangelt aber Quittung.

Onera prædis

  • Monatphacht ½ Rthr.
  • dem Pastoren und Cüstern zusammen 2 Scheff. Roggen
  • Ihme auch (dem Pastor) nebst dem Vogten zwey Spanndienste
  • dem Cüster 1 Scheff. Roggen
  • dem Graf von Vehlen ein Rauchhuen wegen deß Haußes Engelrade
  • dem Archus (Archidiakon) zu 3. Jahren 1 Spint Roggen
  • dem Gohgrefen 1 Spint Hafern
  • uff Hauß Engelrode 1 Huen

Schulden, unbewilligt

1. Dem Vogte zu Heiden: 25 Rtlr.
2. Pickers: 200 Rtlr.
3. Sporrenmächer zu Borcken: 24 Rtlr.
4. Wilhelm Böcktengkining: 50 Rtlr.
5. Gerdt Lüning: 23 Rtlr.
6.Arend Bleßen: 20 Rtlr.
7. An kleiner Schuldt 100 Rtlr.
Summa: 425 Rtlr.

Daß nun dießem alles, so viel dieß Erbe betrifft, also warhaftig, thue im Nahmen deß Coloni attestieren:

  • ich thüge: Jan Schwinke.

Quelle der Hofsprache 1653

  • Fürstlich Salm-Salm`sches Archiv zu Isselburg
    • Quellenbearbeitung: Bodo Stratmann

Zeitzeichen

  • 20.01.1664 Nordicker Bauerschaft, Halbes Erbe Hellmann, Kinder Bernt. über 12 J. alt, Henrich unter 12 J. alt.
  • 25.04.1665 Nordicker Bauerschaft, Halbes Erbe Hellmann, 2 Kinder unter 12 J., nächste Nachbarn: Delman, Soppe.

Hinweise

  • 1853 Ablöserezeß Johann Gerhard Hellmann zu Nordick.

Hofesdaten 1931

Im Jahre 1931 hatte der Hof des Johann Hellmann, Nordick Nr. 32, einen Umfang von 102 Hektar, davon

  • 28 ha. Äcker inkl. Gärten
  • 08 ha. Wiesen
  • 08 ha. Weiden
  • 16 ha. Holzungen
  • 45 ha. Unland, Hofraum, Wege

An Viehbestand waren vorhanden: 3 Pferde, 25 Stück Rindvieh - davon 12 Kühe, keine Schafe aber 70 Schweine.

Literatur

  • Belmans, Gie: Die Flurnamen der Gemeinde Heiden (1994), (ISBN 3-927851-53-1)
  • Heilken, Martin: Die Schatzungslisten und Volkszählungen von Heiden-Reken 1656-1750 (2004), (ISBN 3-927-851-582)

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