Weinkauf

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Begriffsklärung

Der Weinkauf (lat. Laudemium) war eine Abgabe der Eigenbehörigen und z.T. auch der Meier an den Grundherrn. Er gehörte zu den unregelmäßigen Gefällten und wurde fällig, wenn ein Eigenbehöriger (oder Meier) z.B. durch Eheschließung Rechte am Hof des Grundherrn erwarb. Entsprechend erfolgte auch eine Zahlung des Weinkaufes bei der Neugründung eines Hofes oder bei der Neuvergabe einer Eigenbehörigenstelle nach dem erbenlosen Tod der Vorbesitzer. In den beiden letzten Fällen müssen ggf. beide Ehepartner den Weinkauf tätigen. Mit erfolgter Zahlung erkannte der Grundherr die Besitzrechte des neuen Wirtes an.[1]

Herkunft

Der Teilbegriff "Wein" rührt nicht etwa von einem möglichen Verzehr von Wein beim Vertragsabschluss her, sondern entspricht etymologisch unserem heutigen Begriff "Gewinn". Es handelt sich somit um ein "Gewinngeld".

Bedeutung

Da der neu auf einen Hof ziehende Ehepartner zur Zahlung verpflichtet war, sind die Weinkaufsregister als erstrangige genealogische Quelle anzusehen. Die Weinkäufe finden sich in der Regel in den Registern über die grundherrlichen Einnahmen. Im Hochstift Paderborn z.B. werden sie in den Ämterrechnungen aufgeführt. In vielen Fällen gehen die Weinkäufe zeitlich weit über die Kirchenbuchaufzeichnungen hinaus. In den Ämterrechungen des Hochstifts Paderborn finden sich die ältesten Weinkäufe um 1530.

Im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen haben sich mehrere Bände der Berleburger Weinkaufsbriefe aus der Mitte des 18. Jahrhunderts bis ins frühe 19. Jahrhundert erhalten.

Vor allem bei spät gegründeten Kleinbauernstellen, lässt sich anhand des Weinkaufs die Gründung des Hofes nachweisen. In den Quellen begegnen dann Formulierungen wie "beweinkaufft ... die anerkauffte 4 ½ Morgen zur Hauß Stette".[2]

Literatur

  • Strunz-Happe, Anne: Wandel der Agrarverfassung, Die "Bauernbefreiung" im ehemaligen Hochstift Paderborn im 19. Jahrhundert, Paderborn 2003.
  • Strickhausen, Heinz: Weinkauf, Blätter des Wittgensteiner Heimatvereins. Bd. 31/1967/H. 2/S. 73-78
  • Wied, Werner: Weinkauf im alten Wittgenstein, Blätter des Wittgensteiner Heimatvereins. Bd. 31/1967/H. 2/S. 78-82

  1. Anne Strunz-Happe: Wandel der Agrarverfassung, S. 37
  2. Staatsarchiv MS Fürstentum PB Ämterrechnungen Nr. 1179 Bl. 225