Aachen/Raths- und Staatskalender 1786/072
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Aachen/Raths- und Staatskalender 1786 | |
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Auf den Briefen, welche nach Flecken, Dörfern, Schlössern, Herren-Häusern und Abteyen aufm Land addressiret sind, müssen die nächstgelegenen Städte beygesetzet werden, damit sie sicher können bestellet werden.
Die Briefe, die weiter als Köln, Düsseldorf und Wesel gehen, ausgenommen diejenigen, welche in das bergische Land gehören, müssen auf eine gewisse in dem Tarif enthaltene Distanz franquiret werden, widrigenfals werden sie auf dem Postamt unaddressirt liegen bleiben.
Die Briefe nach Wesel, Preußisch-Geldern, und Clevischen Lande müssen bis Maseyk franquiret werden.