Abbrändler
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Tätigkeitsbezeichnung
- Bedeutung
- jemand, der für Abgebrannte Geld sammelt oder erbettelt[1]
Quellen:
- ↑ Verdenhalven, Fritz: Familienkundliches Wörterbuch, 3., überarbeitete und stark erweiterte Ausgabe, Verlag Degener & Co., Neustadt an der Aisch, 1992, ISBN 3-7686-1042-X