Abtei
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Der Begriff
Abtei ist ein Kloster, das nach Erfüllung verschiedener Vorraussetzungen vom Heiligen Stuhl in diesen Rang erhoben wurde. Bedeutende Abteien wurden Erzabteien genannt. Die Abtei untersteht einer Diözese.
Es gibt aber in der römisch-katholischen Kirche historisch bedingt noch einige sogenannte Territorialabteien (lat. abbatia territorialis;abbatia nullius (dioecesis) mit bistumsähnlicher Funktion. Sie können immediat oder einer Kirchenprovinz zugeordnet sein. Ihr Abt besitzt die Jurisdiktionsgewalt eines Bischofs, nicht aber dessen Weihegewalt.
Abteien, die im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation direkt dem Kaiser unterstanden, hießen Reichsabtei. Abteien mit den Rechten eines Fürstentums waren Fürstabteien.[1]
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
124 - Abtei - {eng=Abbey, deu=Abtei, fre=Abbaye, dut=Abdij, rus=Аббатство}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Abtei,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT