Amt (Bedeutung)
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Hierarchie:
Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Amt (Bedeutung)
Historische inhaltliche Abgrenzung
Name
- amma(c)ht, ammet, (ältere Formen: ambacht (nl.) (ammacht; ambet; Ambt),
- in lateinischen Urkunden: officium oder officium villicationi,
Bedeutung
- 1. Bedeutung: Amt, Aufgabenkreis, Berufssparte als Zunft oder Gilde
- (1694) Johannes en Caspaares Luiken: Vertoond in 100 Verbeeldingen van "Ambachten" Konsten, Hanteeringen en Bedryven met Versen.
- Es ist zu unterscheiden zwischen Gilden beziehungsweise Ämtern einerseits und Bruderschaften andererseits; im späten 17. und vor allem im 18. Jahrhundert erhalten allerdings auch die Bruderschaften häufig die Bezeichnung "Amt".
- 2. Bedeutung: seit dem 14. Jhdt. auch sich festigender Begriff für den Amtsbezirk eines Territoriums (historisches Amt)
- Niederlande: "de 4 Ambachten van het oude West-Friesland".
- Niederlande: "Ambachtsheerlijkheid" (historischer Rechtsdistrikt auf dem platten Land)
Ableitungen
- Ambtman, ammetman (Plural -lüde), Amtmann,
- in lateinischen Urkunden: officiatus
- Bedeutung: Vorsteher des „Amtes" (Drost) der Territorialverwaltung, auch nach der Ablösung von den Villikationen für den stets adligen Stellvertreter der Landesherrn.
- in lateinischen Urkunden: officiatus
Handwerk
Ein zunftmäßiger Handwerker in einer Stadt musste sein Amt unter bestimmten Bedingnissen „gewinnen", um in die „Amtsrolle“ eingtragen zu werden und sich dann als Zunftmitglied niederlassen zu können.