Rentmeister

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Amtssprache

Berufsbezeichnung

Bedeutung
vor 1802: Rentmeister, vorwiegend mit der Verwaltung von Einkünften und Ausgaben, oft aber auch mit jurisdiktionellen Aufgaben betrauter Beamter, häufig in leitender Stellung, besonders im herrschaftlichen (auch: landständischen) Bereich. Werden auch erwähnt bei der Verwaltung von Armenstiftungen (Armenvermögen). [1]
Amtsrentmeister
Vor 1802: Im Fürstbistum Münster bildeten die historischen Ämter die unteren staatlichen Verwaltungsbehörden. Deren Repräsentant war der jeweilige Amtmann oder Droste. An der Spitze der Verwaltung stand der Amtsrentmeister.

* siehe Amt im Fürstbistum Münster

Hausrentmeister
Haus Ostendorf, 1752 Hausrentmeister des freiadeligen Hauses in der Herrlichkeit Lippramsdorf.

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Jacob Grimm und Wilhelm Grimm: Das Deutsche Wörterbuch