Arbitrium
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Arbitrium
Amtssprache
- Arbitrium
- Arbiter, Arbitrator
- 1. Bedeutung
- vor 1892 freies - billiges - richterliches - Ermessen, Schätzung, Gutachten; Schiedsspruch. Sühneversuch, Güteversuch. [1]
- 2. Bedeutung
- ein Schiedsmann, den die Kaufleute auch einen "guten Mann" nennen, wird bei entstandenen Streitigkeiten erwählt, dessen Ausspruch (Urteil) sie sich zur Vermeidung schwerer Prozesse unterwerfen. [2]