Archidiakonat Dingden

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Archidiakonat Dingden: Darstellung der Geistlichkeit, einschließlich des Sendgerichts, auf dem Lande innerhalb der historischen Ämter als unteren staatliche Verwaltungsbehörde im Fürstbistum Münster mit den darin befindlichen Kirchspielen und Ortschaften. Bei ihnen lag die kirchliche Gerichtsbarkeit und über sie erfolgten beispielsweise Dispense nach Kirchenrecht.

Historische Hierarchie

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Zeitschiene vor 1803

Ein Archidiakonalgericht fiel unter die Geistliche Gerichtsbarkeit im Fürstbistum Münster und konnte neben anderen Gerichten, wie Rats- oder Stadtgericht, Gogericht und auch z. B. Freigericht bestehen.

1796 Archidiakonat Dingden

Archidiakonatgericht Dingden

Kirchspiel Dingden

1802 Archidiakonat Dingden

Archidiakonatgericht Dingden

Kirchspiel Dingden

Zeitschiene nach 1802

Die Archidiakonatsverfassung wurde im Bistum Münster 1825 durch eine Verwaltungsreform aufgehoben und der westfälische Teil des Bistums in 1 Stadtdekanat und 10 Landdekanate eingeteilt. Diese Neuordnung konnte erst zum 29.08.1937 durch die Bildung von 7 Landdekanaten auf den rheinischen Teil der Diözese ausgedehnt werden.

Entwicklungsvergleich 1954

Archiv

  • Bistumsarchiv Münster Inventar Börsting (1937), S. 166: Dingden, Pfarrkirche St. Pankratius, Pfarrarchiv, darin Visitationsprotokolle, Archidiaconalia 17. und 18. Jhdt.

Fußnoten

  1. Quelle: 1796 Hochstift Münsterischer Hof- u. Adreßkalender
  2. Quelle: 1802 Hochstift Münsterischer Hof- u. Adreßkalender

Weblinks

Offizielle Internetseiten

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis