Archidiakonat Ottenstein
Archidiakonat Ottenstein: Darstellung der Geistlichkeit, einschließlich des Sendgerichts, auf dem Lande innerhalb der historischen Ämter als unteren staatliche Verwaltungsbehörde im Fürstbistum Münster mit den darin befindlichen Kirchspielen und Ortschaften. Bei ihnen lag die kirchliche Gerichtsbarkeit und über sie erfolgten beispielsweise Dispense nach Kirchenrecht.
Historische Hierarchie
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Zeitschiene vor 1803
Ein Archidiakonalgericht fiel unter die Geistliche Gerichtsbarkeit im Fürstbistum Münster und konnte neben anderen Gerichten, wie Rats- oder Stadtgericht, Gogericht und auch z. B. Freigericht bestehen.
1796 Archidiakonat Ottenstein
Archidiakonatgericht Ottenstein
- 1796 Archidiakon: Engelbert von Wrede
- 1796 Commissarischer Arch.: Johann Bern. Hölscher
- 1796 Aktuar: Bernard Joseph Meyer
Kirchspiel Ottenstein
- 1796 Pastor: Franz Anton Rensing
1802 Archidiakonat Ottenstein
Archidiakonatgericht Ottenstein
- 1802 Archidiakon: Matthias Benedikt von Ketteler zu Haerkotten
- 1802 Commissarischer Arch.: Johann Caspar Kersting
- 1802 Aktuar: Bernard Joseph Meyer
Kirchspiel Ottenstein
Zeitschiene nach 1802
Die Archidiakonatsverfassung wurde im Bistum Münster 1825 durch eine Verwaltungsreform aufgehoben und der westfälische Teil des Bistums in 1 Stadtdekanat und 10 Landdekanate eingeteilt. Diese Neuordnung konnte erst zum 29.08.1937 durch die Bildung von 7 Landdekanaten auf den rheinischen Teil der Diözese ausgedehnt werden.
Entwicklungsvergleich 1954
Archiv
- Bistumsarchiv Münster Inventar Börsting (1937), S. 310: Ottenstein, Pfarrarchiv, Archidiaklonalvisitationen ...