Oberhauer
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Berufsbezeichnung
- Bedeutung
- Hauer, die über eine langjährige Berufspraxis verfügten, die außerdem die Fähigkeit besaßen, Menschen zu führen und genügend bergmännische und technische Fähigkeiten hatten, konnten zum Aufsichtshauer oder zum Oberhauer befördert werden. Sie waren jedoch keine Aufsichtspersonen im bergrechtlichen Sinne, sondern hatten die Funktion eines Vorarbeiters.