Ausgeberin

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Berufsbezeichnung


Bedeutung: verwaltetete den Haushalt bzw. die Hauswirtschaft einer anderen Person und stand dieser vor. Bezeichnung die zumeist auf dem Lande gebräuchlich war und das weibliche Gegenstück zum Verwalter oder Hofmeister darstellt.


vgl. auch aus der Gerholz-Kartei: Ausgeber, Beschließerin, Amtsschließerin, Altfrau