Bürgerbuch der Stadt Erfurt 1761-1833/008
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Bürgerbuch der Stadt Erfurt 1761-1833 | |
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Einleitung Nicht nur die Achtung der Frau war gestiegen, sondern auch die Toleranz gegenüber Nichtchristen. Der erste Jude, der das Bürgerrecht erhielt, war am 10. August 1810 der Handelsmann Salomon David Unger aus Coswig an der Elbe. Am 11. September 1810 folgte dann der Handelsmann Joseph Wolf aus Rödelheim (jetzt zu Frankfurt am Main). Bis 1825 waren es insgesamt 20 jüdische Bürger. Das war der große Schritt zur Religionsfreiheit, vielleicht sehr human und menschenfreundlich, aber in aufklärerischer Weise auch religionskritisch gemeint. Als die Stadt 1814 wieder in preußischen Händen war und mit dem Wiener Kongress von 1815 das Königreich Preußen weite Teile Thüringens, die bisher kursächsisch gewesen waren, zugeteilt bekam, wurde Erfurt zum Hauptort und Regierungssitz des Regierungsbezirkes Erfurt, zu dem nun die Kreise Weißensee, Langensalza, Mühlhausen, das Eichsfeld, Nordhausen und Grafschaft Hohenstein, Schleusingen und Ziegenrück gehörten. Die starke Zuwanderung der nächsten Jahre bestand großenteils aus heimkehrenden Soldaten, die ohne Zahlungen als Bürger aufgenommen wurden und sich eine neue Existenz aufbauen sollten. Auffallend viele Neubürger kamen nun aus den preußischen Ostprovinzen, aus Ost- und Westpreußen, Pommern und Schlesien. Auch dass Erfurt nunmehr preußische Festung und Garnison war, wird im Bürgerbuch oft sichtbar. Seit 1819 wurden die Einträge um eine Angabe vermehrt. Die Religion wurde erfragt und notiert: evangelisch (bei einigen Personen: lutherisch), katholisch und jüdisch. Ein kirchenfreundliches Zeitalter war angebrochen. Im Jahrgang 1833 findet man dann Leute mit neuerworbenem Bürgerrecht, die das bisher nicht nötig gehabt hatten: einen Pastor der Thomasgemeinde, einen Lehrer der Reglerschule, einen Arzt, einen General, einen Hofrat, den Domdechanten. Das alte Bürgerrecht war geändert worden. Es wurde nun mehr und mehr eine Sache des Staates, nicht mehr der Stadt. Das führte später dahin, dass 1851 die Unterscheidung zwischen dem Bürger und dem Schutzverwandten aufgehoben wurde. In der Folge wird man dann kein Bürger der Stadt mehr sein, sondern Staatsangehöriger oder Staatsbürger. Damit wird dann auch der Unterschied zwischen dem Untertan auf dem Lande und dem Bürger in der Stadt hinfällig werden. Und nun zu den Quellen zuerst zu den im Stadtarchiv liegenden Bürgerakten. Es wurden ausgewertet: Bürgerbuch 1753-1796 (2/130-5) Bürgerbuch 1797-1804 (2/130-6) Verzeichnis der Bürgeraufnahmen 1796-1820 (2/130-11) Haupt-Bürgerrolle 1819-1832 (2/130-12 Band 1) Bürgerbuch 1832-1851 (2/130-12 Band 2) Bei Unklarheiten oder unvollständigen Angaben wurden gelegentlich die Kirchenbücher herangezogen. Die Kirchenbücher der evangelischen Gemeinden liegen in der Bibliothek des Evangelischen Ministeriums im Augustinerkloster. Das Stadtarchiv verfügt über Register der meisten dieser älteren Bücher, und einige Register zu älteren Büchern der Predigergemeinde, Michaelisgemeinde, Reglergemeinde und Barfüßergemeinde sind in der Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft für mitteldeutsche Familienkunde veröffentlicht worden. Die Kirchenbücher der katholischen Gemeinden liegen im Bistumsarchiv in der Stiftsgasse. Seit 1824 hatten die Pfarrämter Zweitschriften ihrer laufenden Kirchenbücher einzureichen, und diese können im Stadtarchiv eingesehen werden. Erst 1876 eröffnete der Staat seine Standesämter und übernahm das Personenstandswesen selbst. Im Jahrgang 1833 sind auch einige Angaben aus dem damals erschienenen ersten Erfurter Adressbuch verwendet worden. 8 | |
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