Baden/Staatshandbuch 1880/005
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Baden/Staatshandbuch 1880 | |
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Vormundschaft. Durch den Anfall der Baden-Badischen Lande 1771 erstreckte sich der Segen seiner Regierung über sämmtliche badische Besitzungen, bis die Stürme der französischen Revolution neue Drangsale brachten. Durch die Verhältnisse im Jahre 1796 zu einem Separatfrieden mit Frankreich gezwungen, verliert Karl Friedrich seine linksrheinischen Besitzungen. Dagegen bringt die eintretende Auflösung des deutschen Reiches Entschädigung und eine Reihe von wichtigen Erwerbungen, durch welche das Land im Wesentlichen den Umfang des jetzigen Großherzogthums erlangt. Durch den Frieden von Lüneville erwirbt Baden die Aemter Bretten, Heidelberg, Ladenburg, die Stadt Mannheim, die rechtsrheinischen Gebiete der Bisthümer Konstanz, Basel, Straßburg, Speyer; die Reichsstädte Pfullendorf, Ueberlingen, Offenburg, Gengenbach, Zell und das später vertauschte Biberach, das Stift Odenheim, die Klöster Lichtenthal, Frauenalb, Allerheiligen, Schwarzach, Gengenbach, Ettenheimmünster, Salem, Petershausen, die Hessischen Aemter Lichtenau und Willstätt. Durch den Reichsdeputations-Hauptschluß wird Baden die Kurwürde verliehen und durch den Presburger Frieden von 1805 werden weiter erworben: das Breisgau, die Landvogtei Ortenau, Stadt Konstanz und die Insel Mainau. Durch diese Erwerbung in den Besitz der alten Zähringischen Stammlande gelangt, nimmt Karl Friedrich den Titel "Herzog von Zähringen" und bei Gründung des Rheinbundes 1806 den Titel "Großherzog von Baden" an, mit dem Prädikat "Königliche Hoheit", und erwirbt durch die Rheinbund-Akte das Fürstenthum Heitersheim, die Grafschaft Bonndorf, Die Ordenskommende Beuggen und Freiburg, die Souveränität über die Leiningen'schen und einen Theil der Fürstenbergischen, Löwenstein-Wertheimischen und Salem-Krauheimischen Lande, sowie die reichsritterschaftlichen Gebiete innerhalb des Kurstaates.
Durch den Wiener Frieden von 1809 werden gegen eiinelne Abtretungen dan Hessen Theile der Württembergischen Aemter Hornberg, Rottweil, Tuttlingen, Ebingen, Maulbronn, Brackenheim und Mergentheim erworben. Nach dem Tode Karl Friedrich's 1811 succediert sein Enkel, der Sohn des 1801 bei Arboga in Schweden verunglückten Kurprinzen Karl Ludwig, Großherzog Karl, welcher 1818 die nachfolgende Verfassung dem Großherzogthum verleiht. Nach seinem Tode folgt da auch Karl Friedrich's zweiter Sohn, Markgraf