Belzig/Rittergut 1

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Besitzer

Vor 1383 bis nach 1859 von Oppen

Wappen der Familie von Oppen



Besitzungen

Über das wüste Burglehen (1383 als Leibgedinge genannt) bzw. Hebungen zu wüsten Frauendorf, die zu dem Burglehen gehören, 1 Stück Land hinter dem Kirchhof und 3 Hf bei dem Sandberge (1388) bzw. 2 ½ Hufen zu Gödensdorf (mit deren Einkünften 1361 der Marienaltar in St. Briccius zu Belzig dotiert wird) bzw. 2 ½ Hufen und 1 Breitichen Acker zu Gödensdorf, die neben 1 Sedelhof zu Sandberg, 3 Bergermark-Hufen und 1 Breite von ½ Hufen hinter dem Weinberge vor Belzig gelegen, 1453 gegen das Schloß Rabenstein an das Amt vertauscht werden, doch findet sich dieser Besitz 1476 zum Teil offenbar wieder beim Rg 1. Anteils, nämlich 1 Hof zu Belzig mit 1 freien Schäferei, 1 Hof mit 3 wüsten Bergermark-Hufen, 1 Weinberg, 1 Acker Land bei dem Weinberg, vormals Erbgüter gewesen, unter Sandberg gelegen und zu Lehngut gemacht worden, zum Teil von von Ziegesar erworben (siehe 6. Anteil) (1476) bzw. Lehenstücke in Grabow, Haseloff, Lobbese, Niederwerbig und Ziezow (1506) bzw. Schäferei (1636 abgebrannt, nur ein schlechter Schafstall wiederaufgebaut) nebst Zinsen und Pächten (1681) bzw. Vorwerk und Schäferei nebst Zinsen und Pächten (1724) bzw. auch noch 3 Hüfner und 3 Kossäten zu Fredersdorf (1777).

Chronikauszüge

Das Oppen’sche Gut,
ein amtssässiges Lehngut, welches die Gerichtsbarkeit über einige Unterthanen zu Fredersdorf ausübt, besaß seit den ältesten Zeiten die Familie von Oppen als Lehn, von deren Vorfahren Mathias von Oppen schon 1455 vorkommt, und noch jetzt befindet es sich in den Händen dieser Familie, welche es jedoch nicht selbst bewirtschaftet, sondern verpachtet hat. Am 4. Juli 1775 brannte es ganz ab. Im Gerichtsarchiv beginnen die Lehnbriefe über dieses Gut von 1624 und gehen bis 1682.“
Quelle: Brandt: Johann Carl: Geschichte der Kreisstadt Belzig und des Belziger Amts. 1837
"Von altersher war Sandberg mit dem Schlosse Eisenhardt eng verbunden. Den Burgmännern des vom Gaugrafen eingesetzten Vogtes, sowie Rittern, die zum Hofstaate des Grafen gehörten, waren in Sandberg Hufen zugewiesen worden, woraus die Rittergüter entstanden, deren es seit 1566 vier gab. Es waren laut der Auseinandersezung vom 9. September 1842:
1. das Mannlehen Rittergut Sandberg I. Anteils. Besitzer Gevetter von Oppen. (Das Gutshaus war das Haus Nr. 5 der Wittenberger Straße)“.
Über die Teilung:
„Das erste (Rittergut) wurde 1901 von der Witwe des Landrates a.D. Geheimen Regierungsrates v. Stülpnagel in zwei Teilen verkauft. Das Forstland kam an die Herrschaft Wiesenburg, der Acker mit dem Stammhofe zum Koreuberschen Gut...“.
Quelle: Quade, Paul: Bildr aus Belzigs und Sandbergs Vergangenheit und Gegenwart. Auflage 1 1903, 2. Auflage 1921, 3. Auflage 1994

Grundbucheinträge

Rittergut Mannlehen Sandberg ersten Antheils mit Schäferei und Zubehör

1. 1824 zu einem Viertel gehört es dem minorennen Carl Friedrich Ernst von Oppen, legitimiert durch Attest als einziger Lehnserbe seines verstorbenen Vaters Christoph Ernst von Oppen, welcher durch Lehnbrief vom 9. Sept. 1795 und Inhalt des zwischen den Gevattern von Oppen abgeschlossenen Erbvergleichs vom 12. Mai 1802 ein Viertel von Sandberg lehnsweise besaß. Besitzer ist 1824 zur Erfüllung seiner Lehnspflicht behufs eigener Anleihung sowie zur Ableistung des Untertänigkeitseides bei der in manu dominante eingegangenen Veränderung bis zum vollendeten 24 Jahr Indult enthält.
2. zu einem Viertel dem Leutnant außer Dienst Friedrich Wilhelm von Oppen,legitimert durch das kirchliche Attest vom Februar 1790 als Lehnserbe seines verstorbenen Vaters. Christoph Wilhelm von Oppen, welcher laut Lehnsbrief vom 20. Juni 1765 und 31 März 1789 die auf ihn von seinem Vater Hans Friedrich und seinem Vater Simon Friedrich geliehenen Anteile besaß, ist beliehen worden mit der Hälfte des Nachlasses seines Vaters laut Erbschein vom 27. Okt. 1796, welche Hälfte dann durch Erbvergleich von 1802 auf ein Viertel Teil des Gutes Sandberg ersten Antheils angegeben ist. Bei der in manu dominante eingetragenen Veränderung hat er seiner Lehnspflicht genügt laut Attest des Kammergerichts am 28. April 1823.
3. Zu einem Achtel der minderjährige Friedrich Wilhelm von Oppen 1822 Attest ausgestellt, als einziger Erbe seines Vaters Alexander Friedrich von Oppen, welcher nach Lehnsschein von 1785 und 1789 und 1798 mit einem Achtel beliehen. Bis zu seinem 24. Lebensjahr Indult erhalten.
4. ein Achtel der Königlich Sächsische Amtssteuereinnehmer Friedrich August Heinrich von Oppen zu Dresden.
a) und zwar als Lehnserbe seines verstorbenen Vaters Christoph Friedrich von Oppen legitimert durch das kirchl. Attest von 1777 beliehen laut Erbschein von 1796
b) als Lehnserbe seines verstorbenen Vetters Simon Friedrich von Oppen, legitimiert durch die Mitbelehnungen von 1777
c) als Lehnserbe seines verstorbenen Vetters Ludwig Wilhelm von Oppen, legitimiert durch die Mitbelehnung 1790 und 1798
5. zu einem Achtel Ludwig Heinrich Gottfried von Oppen (keine weiteren Eintragungen, leer)
6. zu einem Achtel Johann August Heinrich Gottfried von Oppen als Lehnserbe vom Vater Leopold Heinrich von Oppen mit Attest des Kammergerichts 1825. 1774 ist der Wert der Hälfte des Gutes mit 9000 Taler angegeben worden. Die andere Hälfte ist mit 9338 Taler in Ansatz gebracht. Eingetragen 1827. Im Wege der Prostestation ist 1839 vermerkt, dass das Hüfnergut des Peter Sprock in Baitz, das zum Rittergut gehörte, mit 321 Thalern und die Pflicht, jährlich 15 Scheffel altes Pachtmaß Gerste zu liefern, abgelöst ist. Ebenso der Hüfner und Lehnschulze Johann Gottfried Thiele, der 5 Scheffel altes Pachtmaß Weizen und vier Metzen Mohn liefern musste, abgelöst mit 200 Taler und 15 Silbergroschen 1839.
zu 4: Carl Gustav von Oppen hat infolge des Todes des Vaters 1839 Friedrich Heinrich August von Oppen ein Achtel. Durch den Bevollmächtigten Justizrat Bennewitz wurde der Lehnseid geleistet.
zu 6.
Ludwig Heinrich Gottlieb von Oppen nach Ableben des Bruders Johann August Heinrich Gottfried 1836. Durch den Bevollmächtigten Justizrat Bennewitz den Lehnseid geleistet. Rechte besitzt er an den Königlichen Belziger Amtsbüschen und den Ragösener oder Linther Brüchen,
a) 6 Klafter Ellern jährlich
b) alle drei bis vier Jahre eine vierspännige Fuhre Eschen oder Weißbuchen und Nutzholz unentgeltlich
c) jährlich eine Fuhre Zaunreisig
1835 von der Genalkommission genehmigt, Ablösung Forstland im Brückschen Wald.
1834 über ein Mannlehen Hüfnergut Eschholz in Neschholz übt das Rittergut die Lehnsherrlichkeit aus. Für Hüfnergut Brüning wurde für 16 Taler die Getreiderente und der Fleischzehnt abgelöst, Johann Peter Hemmerling zu Dahnsdorf 20 Scheffel Gerste für 470 Taler abgelöst.
Rezess betrifft auch Hüfner Bergemann zu Lüsse, Hüfner Samuel Mehlitz und alle folgenden aus Kuhlowitz, Hüfner Gottlieb Schubotzschen Eheleute, Hüfner Peter Gerricke, Hüfner Poltz, Hüfner Peter Dubrikow, Hüfner Andreas Benke, Kossät Andreas Strübingweiter Trebitz, Fredersdorf u.a.
zu 2: 1851 aus dem Nachlass von Mitbesitzer Premier Leutenant a.D. Friedrich Wilhelm von Oppen: Es erhält: der Premier Leutenant Carl Friedrich Ernst von Oppen.
zu 1 und 2: 1851 Ehefrau Amalie Agnes von Oppen geb. Hille von ihrem Ehegatten Premier Leutenant Carl Friedrich Ernst von Oppen. Sie hat eine Hälfte vom ihrem Mann Ernst gekauft (Problem Mannlehen). Grundbucheinträge geschlossen 1875, geht nach Belzig ins Grundbuch über.
1853 Wert 17.000 Reichtaler