Burmeister
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Burmeister ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Burmeister (Begriffsklärung). |
Burmeister; "Burmester" (ndd.), "bürmeister" (mhd.) oder Bauermeister, auch Viertelsmeister
- -> auch als Burrichter bezeichnet.
- Bedeutung
- "Vorsteher eines Stadtviertels oder einer Bauerschaft ("Burschap")"
- Rinteln: Bauermeistern als führenden Gemeindevertreter mit Vorschlagsrechten
- Amtsbezeichnung Burmeister, wie Reuters Vater in der Franzosentid heißt, Burmester, Bauermeister von bur Wohnung, dem Wort, das unserem Bauer zugrunde liegt und das wir noch in Vogelbauer haben [1]
- Aufgaben
- stand als Burrichter einem Burgericht, einer "Burbanck", einem Burmal, einer Bur- bzw. Bauersprache unter einen "Burboem" vor.
- Zuständigkeit für Feldmarkangelegenheiten und Wegebau
- handhabten Flurpolizei (Pfändung)
- standen im Mittelalter militärischem Aufgebot vor
- führten in der Neuzeit Einquartierungsrollen [2]
Fußnoten
- ↑ Alfred Bähnisch: Die Deutschen Personennamen, Leipzig und Berlin 1914 (Zweite Auflage), S. 81.
- ↑ Quelle: Stratmann, Bodo: Markenprotokolle