Capacität (Münsterland)

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Amtssprache

Bedeutung
fähig, geeignet [1]
Anwendung im Fürstbistum Münster, hier unterschied man folgende Kapazitäten
  • 1) volle Kapazität (Volljährigkeit zur Übernahme der Administration, bei größeren Erben teilweise im Alter von 30 Jahren)
  • 2) die Kapazität von nicht Volljährigen
  • 3) die Kapazität von Kindern unter 12 Jahren (ab 12 Jahren kopfsteuerpflichtige Kommunikanten)
  • 4) die verminderte Kapazität durch gerichtliche Feststellung (Einschränkung u.a. bei Erbübernahme, nicht aber bei der Steuerpflicht)

Beispiel

  • Haus Ostendorf: (...)1754, und seyn die hinterbliebene 3 Kinder, alß Margaretha ad 12, der Sohn Herm. ad 9 Jahr, mithin die Jüngste Tochter 6 Jahr alt, und minderjährig bis deren Capacität (...) [2]

Fußnoten

  1. Nützliches Handlungswörterbuch. Vlg. J.L. Montag (1768)
  2. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 46