Definitor
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- Berufsbezeichnung
- Herkunft
- aus dem Lateinischen stammend; auch diffinitor
- von definio
- abgrenzen
- genau bestimmen, festlegen
- einschränken, beschränken
- Bedeutung [1]
- a) im weiteren Sinne Gehilfe eines Ordensoberen, im engeren Sinne bei einigen Mönchsorden Vorsteher kleinerer Bezirke (definitiones - festgelegte Bereiche) einer Ordensprovinz und Besitzer des Provinzials auf den Provinzialkapiteln bzw. im Ausschuss des Generalkapitels
- b) (Kammerer) Helfer des Dekans in Finanzangelegenheiten, auch sein Stellvertreter und interimistischer Verwalter des Dekanats
- c) Superintendent
- Bedeutung [2]
- 1) Verwaltungsbeamter der katholischen Kirche in einem Bistum oder Dekanat
- 2) Rat, Visitator oder gewählter Leiter des Generalkapitels (im Mönchswesen)
- Bedeutung [3]
- * im Mittelalter der Bestimmer, Verordner, der Begriffsbestimmer
- Bedeutung [4]
- * 1892 (Hessen) Definitorialprüfung = Schlußprüfung
Quellen
- ↑ HABERKERN, Eugen und WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Zwei Bände, 7. Auflage, Tübingen 1987.
- ↑ Duden, Das Fremdwörterbuch, 7. Auflage, Mannheim 2001 (CD-Rom)
- ↑ Ausfühliches Lateinisch-Deutsches Handwörterbuch (Aus den Quellen zusammengetragen…) Karl Ernst Georges 1. Band, Hahnsche Buchhandlung Hannover (1998) ISBN 3-7752-5283-5
- ↑ „Die Amtssprache.“ Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaften gebrauchten Fremdwörter, Bearbeitung: Landgerichtsrat Karl Bruns in Torgau (1892)