Denkmalverzeichnis Rommerskirchen/A 35
Wohnhaus des Backsteinhofes
- im Denkmalverzeichnis der Gemeinde Rommerskirchen
- Denkmal Nr. A 35
- Tag der Eintragung
- 1989/15.09.
Lage
Rommerskirchen, Kirchstr.28
- Gemarkung
- Rommerskirchen, Flur 13, Flurstück 124
- Geographische Lage
- 51.033948°N 6.680594°O
Beschreibung
Wohnhaus des Backsteinhofes
Ehemaliger Backsteinhof aus dem Jahr 1837; das Wohnhaus zweigeschossig in
jeweils 6 Aachsen mit Tordurchfahrt, Datierung im Torkeilstein; Krüppelwalmdach.
An der Erhaltung und Nutzung besteht ein öffentliches Interesse, da es sich bei dem
Gebäude um einen für die damalige Entstehungszeit (1.H. des 19.Jh.) typischen
Backsteinhof handelt, von dessen Art in Rommerskirchen nur sehr wenige
vergleichbare Bauten noch existieren. Nicht wenige dieser seinerzeit typischen
Backsteinhöfe sind in unmittelbarer Nähe durch Kriegseinwirkung der Nachwelt
verloren gegangen. Einen besonderen ortsgeschichtlichen Stellenwert genießt das
Objekt in seiner Eigenschaft als langjährige Bürgermeisterei in der ersten Hälfte
dieses Jahrhunderts.
Zudem dokumentiert das Objekt mit seiner Lage an dem schon in der Tranchot-Karte
dargestellten historischen Straßenzug (alte Verbindung zwischen Köln und Venlo)
einen Teil der siedlungsgeschichtlichen Entwicklung von Rommerskirchen in der
ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts.
Erweiterung des Denkmalschutzes ab dem 26.03.1999 aufgrund der Stellungnahme
des Rheinisches Amtes für Denkmalpflege vom 22.01.1999:
Außer dem 1837 direkt an der Hauptverbindungsstraße von Köln nach Venlo
errichteten Wohnhaus gehören noch rückwärtige Wirtschaftsgebäude zu der
Hofanlage, die die ehemals landwirtschaftliche Funktion des Anwesens erst
anschaulich machen. Die bisherige Beschränkung des Denkmalwertes auf das
Wohnhaus macht aus diesem Grund keinen Sinn. Erst der Zusammenhang zwischen
Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude läßt die ehemals bäuerliche Struktur nicht nur
der Anlage selbst, sondern auch des historischen Ortskernes von Rommerskirchen
ablesbar erscheinen.
Die Wirtschaftsgebäude gehören um so mehr zum Baudenkmal als sie sich
weitgehend unverändert erhalten haben. Die parallel zum Wohnhaus errichtete
kleine Backsteinscheune bewahrt noch die originale Holzkonstruktion. Die Quertenne
ist deutlich erkennbar. Die übrigen Wirtschaftsgebäude (ehem. Stall und Remise)
vervollständigen die Hofanlage und verbinden Scheune und Wohnhaus miteinander.
Alle erhaltenen Gebäude der Hofanlage Kirchstraße 28 erfüllen die Kriterien gemäß §
2 DSchG NW. Sie sind bedeutend für die Geschichte des Menschen und die
Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse im ländlichen Raum sowie für
die Geschichte der Städte und Siedlungen. Die Hofanlage ist als Ganzes
erhaltenswert aus wissenschaftlichen, insbesondere siedlungs- und
ortsgeschichtlichen, landwirtschaftlichen sowie hauskundlichen Gründen.
Die nachfolgend kursiv gesetzten Beiträge erweitern die Informationen zu dem beschriebenen Denkmal.