Der Regierungsbezirk Aachen (1850)/056

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Der Regierungsbezirk Aachen (1850)
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Ac regbez kaltenbach 1850.djvu
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Schirm zu geben, und nahmen nur solche herzogliche Verordnungen an, ohne welche das Land nicht konnte regiert werden z. B. Fruchtsperren, ansteckende Krankheiten ec. betreffend. Die Unterherren hatten die ganze Gerichtsbarkeit, Patronatrecht, Accisen[1], Wegegelder, Judentribut, große und kleine Jagd, wilde Fischerei, Erbdienste, Rott- und Bergzehnte, Polizei, auch Gebot und Verbot.

Durch die französischen Revolutions-Kriege wurden diese verschiedenen Ländchen und Landestheile 1794 sämmtlich erobert und in Theile der französischen Republik, nachher des Consulats und Kaiserthums, umgeschaffen. Unter der französischen Herrschaft gehörte der Regierungsbezirk Aachen 4 verschiedenen Departements an: dem Departement der Röer, der Nieder-Maas, der Ourthe und Saar. Die Departements waren in Arrondissements oder Bezirke und diese wieder in Cantone oder Kreise, später in Mairieen (Bürgermeistereien) eingetheilt. Vom ehemaligen Röer-Departement umfaßte unser Regierungsbezirk die Cantone: Aachen, Burtscheid, Eschweiler, Montjoie, Düren, Froitzheim, Gemünd, Linnich, Geilenkirchen, Heinsberg, Jülich, Erkelenz (zum Theil), den Canton Sittard (preußischen Antheils), dann die Gemeinden Oberbohlheim und Rath vom Cantone Kerpen und die Gemeinde Buchholz im Canton Odenkirchen; vom Niedermaas-Departement den an Preußen gefallenen Theil des Cantons Herzogenrath und den Canton Krüchten; von dem vormaligen Ourthe-Departement


  1. So viel wie Zusatzabgabe, auch Consumtionssteuer; sie kam in Deutschland schon im 13. Jahrhundert auf.