Deserteure aus Düsseldorf
Amtsblatt der Regierung zu Aachen 1833
Der unten näher bezeichnete Bombardier Ferdinand Heyder ist am 18. Decbr. 1832 von der Königl. 2. Festungs-Artillerie-Compagnie zu Mainz desertirt. Es werden demnach sämmtliche Ortsbehörden unseres Verwaltungsbezirks hiermit aufgefordert, die auswärtigen aber ersucht, auf denselben ein wachsames Augenmerk zu richten, ihn im Betretungsfall arretiren und unter sicherer Bedeckung an den Commandeur der gedachten Compagnie zu Mainz abliefern zu lassen.
Coblenz, den 4. Januar 1833.
Königl. Regierung, Abtheilung des Innern.
Signalement. Der obengenannte Heyder aus Düsseldorf gebürtig, ist 18 Jahr 10 Monat alt, 5 Fuß 4 Zoll groß; hat blonde Haare, blaue Augen, braune Augenbraunen, etwas aufgeworfenen Mund, stumpf und gebogene Nase, rundes Kinn, hohe Stirn; und als besondere Kennzeichen: das rechte Knie ist etwas eingebogen. Bei seiner Enlweichung war derselbe bekleidet mit einer Artillerie»Mütze, grauen Dienst-Tuchhosen und Dienstjacke, Stiefeln, und er trug einen Säbel nebst Koppel.
Amtsblatt Düsseldorf 1858
Nr. 124)
Der Kanonier Wilhelm Rehmann der 3ten 12pfgen Batterie 7ten Artillerie-Regiments, geboren zu Düsseldorf am 8. Juli 1832, ist durch kriegsgerichtliches Erkenntniß d. d. Wesel den 13. Januar d. J., bestätigt von dem Königl. General-Commando des 7then Armee-Corps am 18. Januar d. J., in contumaciam für einen Deserteur erklärt und in eine Geldstrafe von 50 Thalern verurtheilt worden, welches gemäß § 255 Theil II. M. Str. G. B. hiedurch bekannt gemacht wird.
Wesel den 20. Januar 1858
Düsseldorfer Amtsblatt 1822
Nr. 58
Sämmtliche Militair- und Civilbehörden werden hierdurch aufgefordert den im nachstehenden Signalement näher beschriebenen, von der 3. Compagnie der 8. Artilleriebrigade zu Koblenz entwichenen Trompeter Franz Hambach vigilieren, und denselben im Betretungsfalle dem Königl. Gen. Major und Brigadier Ziegler zu Coblenz zuführen zu lassen. Düsseldorf den 21. Februar 1822
Königl. Preuß. Regierung
'Person-Beschreibung'Fetter Text Der Trompeter Franz Hambach ist 21 Jahre alt, katholischer Religion, 5 Fuß 3 Zoll groß, aus Düsseldorf gebürtig, hat blonde Haare und Augenbraunen, flache Stirn, blaue Augen, kleine Nase, rundes Gesicht ohne Bart, gesunde Gesichtsfarbe, weiße und gesunde Zähne, und einen schwächlichen Körperbau. Bei seiner Entweichung war er bekleidet mit einer blautuchenen Mütze mit Schirm und schwarzem Besatz, einer dunkelgrauen tuchenen Jacke mit dergleichen Knöpfen, weißen Weste, schwarzseidenen Halstuch, grautuchenen Reithose und Stiefeln mit Sporn.
Düsseldorfer Amtsblatt 1823
Nr. 69
Indem wir nachstehend das Signalement des von dem Königl. 29. Infanterieregimente (3. Rheinischen) desertirten Tambours Friedrich Bibelheimer von hier, zur öffentlichen Kunde bringen, ersuchen wir die sämmtlichen Civil- und Militairbehörden, auf diesen Deserteur vigiliren und ihn im Betretungsfalle der Kommandantur des obgedachten Regiments zu Saarlouis vorführen zu lassen.
Düsseldorf, den 22. Februar 1823
Personbeschreibung
Vor- und Zuname Friedrich Bibelheimer; Alter 31 Jahr; Größe 5 Fuß 4 Zoll 3 Strich; Geburtsort Düsseldorf; Religion katholisch; Haare blond; Stirn rund; Augen blau; Augenbraunen blond; Nase dick; Mund groß; Lefzen aufgeworfen; Kinn lang; Gesichtsfarbe blaß. Besondere Kennzeichen: pockennarbig und auf der Brust und den Armen ein Kreutz eingeätzt. Derselbe trug bei seiner Entweichung: eine graue Mütze, eine alte Montirung, eine alte graue Tuchhose, ein Hemd und ein Paar Schuhe.
Düsseldorfer Amtsblatt 1836
Der unten näher bezeichnete Musketier Joseph Löven II. aus Düsseldorf, ist am 4. d. M. von der 4ten Kompagnie des Königl. 25ten Infanterie-Regiments aus der Garnison Köln, entwichen. Sämmtliche Civil- und Militär-Behörden werden ersucht, auf denselben strenge wachen, ihn im Betretungsfalle verhaften und wohlverwahrt an das Kommando gedachten Regiments abliefern zu lassen.
Düsseldorf, den 10. Mai 1836
Signalement Alter 21 Jahre 11 Monate; Größe 5 Fuß 4 Zoll; Religion ktholisch; Gewerbe Bierbrauer; Haare blond; Augen blau; Nase lang und sehr gebogen; Zähne gesund; Bart wenig und weislich; Kinn rund; Gesichtsfarbe gesund. Besondere Kennzeichen: keine. Bekleidung: eine Jacke, eine Tuchhose, eine Halsbinde, ein Czakot mit Ueberzug, ein Säbel mit Kobbel und Quaste. Ausserdem fehlt: ein Krätzer und Kugelzieher mit Nr. 107 bezeichnet.
Düsseldorfer Amtsblatt 1844
Nr. 97
Der Musketier Johann Philipp Praß von der 7ten Compagnie des 40. Infanterie-Regiments (8. Reserve) gebürtig aus Düsseldorf ist durch kriegsrechtliches, mittelst Allerhöchster Kabinetsordre vom 26. Dezember pr. mildernd bestätigtes Erkenntniß d. d. Mainz den 9. Dezember v. J. wegen dritter Desertion, zur Ausstoßung aus dem Soldatenstande, und sechsjähriger Festungs-Baugefangenschaft verurtheilt, auch der National-Kokarde für verlustig und zur Verwaltung öffentlicher Aemter für unfähig erklärt worden.
Koblenz, den 16. Januar 1844
Königliches 8. Armee-Corps-Gericht
Düsseldorfer Amtsblatt 1849
Nr. 1633
Der zum Königl. Militairdienste verpflichtete Johann Wilhelm Hubert Longerich, geboren zu Kaiserwerth den 14. September 1820, ist durch unsern Beschluß vom 11. August d. J. auf den Grund des Gesetzes vom 6. Floréal Jahrs XI., des Decrets vom 8. Fructidor Jahrs XIII, und des Großherzoglich Bergischen Decrets vom 21. Oktober 1808, so wie mit Bezug auf die Allerhöchsten Verordnungen vom 18. Februar 1839 und 4. Januar d. J. für Refractair erklärt worden, und das Königl. Landgericht hierselbst hat in einer öffentlichen Sitzung der correctionellen Kammer erster Instanz vom 31. August d. J. gegen den Longerich eine Gelbuße von 100 Rthlr. event. eine Gefängnißstrafe von drei Monaten erkannt, demselben auch die Kosten des Verfahrens zur Last glegt, welches wir hierdurch zur öffentlichen Kunde bringen.
Düsseldorf den 2. November 1849
Düsseldorfer Amtsblatt 1867
Nr. 792
Der Canonier Mathias Schloßmacher der 6. Comp. Westpf.-Festungs-Artillerie-Regiments Nro. 7, aus Rath Reg.-Bez. Düsseldorf gebürtig, ist durch das unterm 21. Mai c. bestätigte Kriegsrechtliche Urtheil vom 8. Mai c. in contumaciam als Deserteur erklärt, und in eine Geldbuße von 50 Thlr. verurtheilt worden.
Cöln, den 3. Juni 1867