Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin/010
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Die genauere Bezeichnung der Privat-Patronate (P.P.) ist, als nur bedingt zuverlässig, unterblieben, da deren Inhaber, die Besitzer der betreffenden Rittergüter und ihre Familien, verhältnismäßig häufig wechseln. In der Literatur finden sich die Patronatsinhaber verzeichnet für die letzten zwanzig Jahre im Pfarr-Almanach für Berlin und die Provinz Brandenburg [1] , etwas weiter zurück bei W. Riehl und J. Scheu, Berlin und die Mark Brandenburg (Berlin 1861), und Magdeburg, Amtskalender für Geistliche und Schullehrer im Regierungsbezirk Potsdam seit Anfang der 1860er Jahre und derselbe für den Regierungsbezirk Frankfurt a. O. seit den 1870er Jahren. Die Besitzer der Güter im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts sind in einem Exemplar von A. F. Büsching, Vollständige Topographie der Mark Brandenburg (Berlin 1775), in der Königlichen Bibliothek zu Berlin von dem Vorbesitzer J. C. W. Möhsen handschriftlich eingetragen.
Über Veränderungen in den Patronatsverhältnissen sind die Königlichen Superintendenturen Auskunft zu geben im Stande, seit durch eine Konsistorialverfügung vom 16. März 1887 den Pfarrern die schleunige Berichterstattung über jeden solchen Fall aufgegeben worden ist.
Das bei der Pfarrkirche (mater) angegebene Patronat erstreckt sich über alle Kirchen der Parochie, sofern sich bei den Filialen und irgendwie sonst angeschlossenen Gemeinden keine Bemerkung über das Patronat findet; eine solche sagt stets, daß der Patron ein anderer ist, als derjenige der Pfarrkirche.
Alter und Erhaltung der Kirchenbücher. (Zu Frage 3 bis 5.) Das älteste Kirchenbuch in den hier bearbeiteten Landesteilen ist dasjenige von Gröben nebst Filialen 1578, dann folgen die beiden Stadtkirchen von Alt Berlin, St. Nikolai und St. Marien 1583, und im letzten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts noch vier Orte, als letzter Müncheberg, dessen Kirchenbuch jetzt 1599 beginnt, früher aber höher hinaufgereicht haben muß.
Was in der Einleitung zu der Ersten Abteilung, Heft 1, über die Geschichte der weit überwiegend lutherischen Kirchenbücher in der Neumark gesagt ist, das trifft auch für die übrigen Landesteile und in den späteren Zeiten auf die Kirchenbücher der nach und nach ein-
- ↑ Berlin, 1. und 2. Aufl., 1881 und 1883, von A. John (nur Berlin und Regierungsbezirk Potsdam), 3. und 4. Aufl. von H. Bleeser und Ad. Schöneberg, 1898 und 1901.