Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin/081

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Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin
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Berlin Kirchenbuecher 1905.djvu
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Instanz Abgeurteilten, 1848 für Revolutionäre, dann Schuld- und endlich Kreisgerichts-Gefängnis), Pfarre zur Seelsorge an den Gefangenen 1746—1883, bis 1793 mit öffentlichem Gottesdienst; geistl. Stellen an das Untersuchungs-Gefängnis Moabit verlegt. — KB. z. Z. nirgends aufzufinden; vereinzelte Aufz. bei Friedrichs-Werder, im 18. Jahrhundert wohl auch bei St. Nikolai. — In den Akten beim 1. Hofg. Prediger, die mehrfach auf KB. Bezug nehmen, befinden sich Km. 1859—63, Km. stat. (Jahressummen) 1872-79 in Jahresberichten, die auch Tf. und Kf. erwähnen, chronologische Nachrichten über alle Prediger, Küster u. and. Kirchenbeamte, Briefwechsel über Gefangene und mit Entlassenen, amtl. Korrespondenz des 18. Jahrhunderts, Synodalakten seit 1866 und einiges zur Geschichte von Kirche und Gottesdienst; Ähnliches, aber wenig, z. Z. noch bei Bethlehem reformiert. — Lisco a. a. O.

Hospital zum Heiligen Geist und St. Georgen, S. Berlin III, M. P., Anstalts-Par. seit 1887. Eingekircht die seit 1887 vereinigten Hospitäler. — KB. —; soweit solche in Betracht kommen, gehört das alte Haus zu St. Paul, das neue zu Nazareth.
St. Jacobi, S. Kölln-Stadt, unic. K. P., abgezweigt 1. 10. 1845 von Luisenstadt, zweigte 1. 7. 1865 Heilig-Kreuz ( seit 1. 6. 1865) mit dem Kgem.-Teil südlich des Landwehr- Kanals und 8. 7. 1868 St. Simeon mit der ganzen Hollmann-, Simeon- und Wasserthor-Str. und dem Kgem.-Teil südlich davon, der ganzen Kottbuser Str. und dem von ihr, dem Elisabeth-Ufer und der Dresdener Str. umschriebenen Kgem.-Teil ab. Hilfskirche: Kapelle des Evangelischen Vereinshauses seit 1853. — Tr. und St. seit 1. 10. 1845; Km. und Km. stat. —; Kf. seit Ostern 1846. — Pfarrakten. Gedr. kirchl. Berichte. Geistliche s. oben Lisco. - Albr. Weber, Aus St. Jacobi, Berlin 1879 (betr. „Fall Hoßbach").
Jerusalems-Kirche, S. Friedrichs-Werder I, unic. M. P. 1484—1682 Hilfskirche (Kapelle) von St. Petri, seitdem von Friedrichs-Werder mit gemeinsamen luth. und reform. Predigern für diesen, Dorotheenstadt und St. Gertraud bis 1697, seitdem Pfarrkirche mit eigenen Geistlichen, bis 1830 mit der 1699 abgezweigten Kgem. der Neuen Kirche als mat. coni. ohne Par.-Grenzen zwischen beiden verbunden (vgl. Dorotheenstadt-Friedrichs-Werder), simultan für Luth. und Reform., durch Unionsstatut vom 30.10.1829 und 30. 4. 1830 selbständige unierte Par. Aug. 1739 ist Dreifaltigkeit westlich der Friedrich-Str., 1. 7. 1865 sind einzelne