Steiger

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Berufsbezeichnung

Bedeutung
Vorgesetzte der Hauer waren die Steiger, in einigen Bergwerken auch Dinghauer genannt, oder in kleineren Gruben der Hutmann.
Ein Steiger ist eine Aufsichtsperson im Bergbau. Er ist verantwortlich für das Bergwerk oder einen Teilbereich und das dazugehörige Personal. Waren früher die Steiger Staatsbeamte, so sind sie heute Teilangestellte einer Privatfirma. Man zählte sie zu den Bergbeamten. In der Hierarchie gibt es Untersteiger für kleine Teilbereiche und Obersteiger in höherer Verantwortung. Dann gab/gibt es die Spezialisten: Fahrsteiger, Wettersteiger, Elektrosteiger, Grubensteiger, Tagessteiger, Zimmersteiger, Kunststeiger, Maschinensteiger, Mauersteiger, Scheidesteiger, Hüttensteiger und Vermessungssteiger. Ein Reviersteiger teilt unter Tage die Arbeitsplätze der Bergleute ein und kontrolliert die Arbeit und Sicherheit unter Tage. Dabei läuft er alle Betriebspunkte ab. Um diese auf allen Ebenen der Grube erreichen zu können, mussten die Steiger Anfang des 19. Jh. zahlreiche Leitern auf- und absteigen. Aus dieser Zeit stammt der Begriff "Steiger".
Die unterste Ebene der Hierarchie der Steiger bildeten die Untersteiger. Diese waren nur für einen kleinen Teilbereich als Aufsicht tätig. Über dem als Untersteiger bezeichneten einfachen Grubensteiger stand der Fahrsteiger, dem mehrere Steiger unterstanden. Der Oberste in der Hierarchie war der Obersteiger, er war der erste Aufseher und Officiant auf dem Bergwerk. Ihm unterstanden sämtliche Arbeitnehmer und Bergbeamten auf dem Bergwerk. Bei einigen Bergwerken gab es einen Grubenobersteiger und einen Tageobersteiger. Der Grubenobersteiger hatte die Arbeiten und Anlagen in der Grube unter sich, der Tageobersteiger hatte die Tagesanlagen, insbesondere die Aufbereitung, unter sich. Der Obersteiger bildete zusammen mit dem Schichtmeister die Grubenadministration.
Die Aufgaben der Steiger änderten sich drastisch mit dem Inkrafttreten der Allgemeinen Bundesbergverordnung im Jahr 1995. Gemäß dieser Verordnung ist es nicht mehr Hauptaufgabe der Steiger, über betriebliche Dinge zu wachen, sondern für die Arbeitssicherheit der ihnen unterstellten Mitarbeiter zu sorgen. Da der Unternehmer die Pflichten auf die Verantwortlichen Personen übertragen kann, sind also in erster Linie die Steiger als Verantwortliche Personen in der Pflicht, den Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahren zu gewährleisten.
Der Name wird abgeleitet von der früheren Tätigkeit des Steigers, dem steten Steigen und Einfahren in die Gruben.
Der Steiger wird in einem populären Bergmannslied, dem Steigerlied (Glück auf, Glück auf, der Steiger kommt), besungen.
siehe Artikel Steiger (Bergbau). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.