Doctor utriusque juris

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Rechtswissenschaft wurde in weltliches und kirchliches (kanonisches) Recht getrennt, aber beides gemeinsam gelehrt. Daraus leitete sich der Zusatz utriusque juris ( beiderlei Rechts, aus dem Lateinischen: uterque : beiderseits, ius : das Recht). Der Zusatz steht entweder beim Doktortitel oder dem einfachen Examenstitel ( candidatus utriusque juris)