Domäne

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Domäne

  • Domäne (> dominium (lat.) > domaine (franz.)
    • Bedeutung: Herrschaft, Herrschaftsbereich

Zeitliche Bedeutung

  • 1768 Nützliches Handlungswörterbuch: Domaine = Cammer-Gut, Leib-Geding
  • 1892 Domäne, Domanium = Kammergut, Krongut, Staatswald usw.[1]

Domänengüter

1713 (Deutsches Rechtswörterbuch): einzelne grundstücke, gefälle und rechte, deren besonderes eigenthum dem staate, und die ausschließende benutzung dem oberhaupte desselben zukommt, werden domainen- oder kammergüter genannt

Dominium

1892 = Eigentum – Gut, Gutsherrschaft, Rittergut, Herrschaft, gutsherrlicher Besitz, Gutsbezirk. [2]

Dominium directum

1892 = Obereigentum, wikliches Eigentum (älteres Wort=Eigengewere). [3]

Dominium utile

1892 = Untereigentum, Nutzeigentum, nutzbares Eigentum, z.B. Erbpacht (letztere in Schleswig „Feste“, auch „Veste“), Meierrecht (ein älteres Wort war dafür „ledigliche Gewere“ oder „Nutzgewere“) [4]

Quellen

  1. „Die Amtssprache.“ Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaften gebrauchten Fremdwörter, Bearbeitung: Landgerichtsrat Karl Bruns in Torgau (1892)
  2. „Die Amtssprache.“ Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaften gebrauchten Fremdwörter, Bearbeitung: Landgerichtsrat Karl Bruns in Torgau (1892)
  3. „Die Amtssprache.“ Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaften gebrauchten Fremdwörter, Bearbeitung: Landgerichtsrat Karl Bruns in Torgau (1892)
  4. „Die Amtssprache.“ Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaften gebrauchten Fremdwörter, Bearbeitung: Landgerichtsrat Karl Bruns in Torgau (1892)