Einheitsgemeinde
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Gemeinde ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Gemeinde. |
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Der Begriff
Einheitsgemeinde ist in einigen Bundesländern die Bezeichnung für alle kreisangehörigen Gemeinden, die nicht Mitglied einer Verwaltungsgemeinschaft, Samtgemeinde oder Verbandsgemeinde sind. Sie erledigen alle kommunalen Aufgaben in eigener Zuständigkeit. [1]
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
140 - Einheitsgemeinde - {deu=Einheitsgemeinde}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Einheitsgemeinde,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
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- 122 - Verbandsgemeinde - {deu=Verbandsgemeinde}
- 148 - Erfüllende Gemeinde - {deu=Erfüllende Gemeinde}
- 162 - Stadt- und Landgemeinde - {deu=Stadt- und Landgemeinde, pol=gmina miejsko-wiejska}
- 163 - Ortsgemeinde - {deu=Ortsgemeinde}
- 218 - Stadt (Einheitsgemeinde) - {deu=Stadt}
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Artikel Gemeinde (Deutschland). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.