Einläufling

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Standesbezeichnung

Einläufling, auch Einleufftling und ähnliche Schreibweisen:

solche leute, die gar keine feldgüter haben (Datierung: 1739 Fundstelle: HessenKassHB. III 204)
aus: [http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/ei/nlau/flin/einlaufling.htm Deutsches Rechtswörterbuch DRW online
einläuftig wurde und wird zum Theil noch in Oberhessen, wie auch Estor t. Rechtsgl. 3, 1407 angibt, der Dorfbewohner genannt, welcher ohne Geschirr ist. "Anno 1606 seindt an Einlaufftigen Personen oder ködenern im Ampt Rauschenberg, darunder die wüsten vnd verfallene Hoffstädte gerechnet, gewesen Einhundert zwanzig". "Weil er ein Einleuftiger vnd keine Pferde habe, seie er am Einfart nicht gewesen" Treisbacher Verhörprotokoll von 1609. Die Bezeichnung kommt in den älteren hessischen, zumal oberhessischen Schriften ungemein häufig vor, sehr oft im Gegensatz gegen die Reichen: "ob nicht der Reiche mher zur erlegung der straff beitragen solte, als der Arme und Einleuftige"; Bericht der vier Landsetzer des Amts Wetter von 1583. Auch wird nicht ganz selten einleuftig geradezu für arm gebraucht. In der Greben-Ordnung vom 6. November 1739 § 17,8 (LD 4, 618) heißen diese Personen "Einläuflinge oder solche Personen die gar keine Feldgüter haben".
aus VILMAR, A. F. (1868-1901) Idiotikon [Mundartwörterbuch] von Kurhessen. 2. Bde. VIII+479, XVI+360, 80, 17 S. Nachdruck der Ausg. Marburg, Sändig Reprint, ISBN 3-2530-2038-X