Eintheilung des Großherzogthums Berg (1809)/04-05
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(Seite 4)
ART. 3.... |
Art. 3.Unsere Minister für das Großherzogthum Berg sind mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt. Gegeben in Unserem kaiserlichen Haupt-Quartier zu Buegos den 14 November 1808. Unterz: Napoleon. Für gleichlatenden Abschrift, der Reichs-Graf und Finanz-Minister, Unterz. Gandin. |
(Seite 5)
Uebersicht der Departemente, Bezirke, Kantone und Gemeinden des Großherzogthums Berg.
Departement des Rheins.
Dieses Departement bestehet aus dem alten Herzogthum Berg, mit Ausnahme des Amtes Windeck und eines Theiles des Amtes Blankenberg;
aus den durch den Herzog von Nassau abgetretenen, ehemals zu dem Kurfürstenthum Kölln gehörigen Aemtern Villich, Wolkenburg und Deutz;
aus den Herrlichkeiten Elten, Essen und Werden,
aus den Herrschaften Broich, Styrum und Hardenberg;
und aus dem auf dem rechten Rhein-Ufer gelegenen Theile des Herzogthums Cleve, mit Ausnahme der an Frankreich abgetretenen Stadt Wesel und des dazu gehörigen Gebietes, und der an Holland überlassenen Districte Huissen, Sevenaer und Maiburgen.
Seine Bevölkerung ist 322,284 Seelen.