Erzstift
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Der Begriff
Ein Erzstift (Fürsterzbistum) bezeichnet den Kirchenbesitz und die Liegenschaften eines Erzbischofs. Die Erzstifte waren bis kurz vor dem Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation die weltlichen Landesherrschaften der Erzbischöfe in ihrer Eigenschaft als weltliche Fürsten. Der Begriff des Erzstifts ist zu unterscheiden vom Erzbistum (Erzdiözese), in dem die Erzbischöfe die geistliche Oberleitung innehatten. [1]
In historischen Karten und manchen Texten und findet sich, abweichend von dieser Definition, häufig die Bezeichnung "Erzbistum" für das weltliche Territorium.
GOV-Objekttyp
182 - Erzstift - {deu=Erzstift}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Erzstift,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV_Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Siehe auch Erzbistum