Wardein
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Berufsbezeichnung
- Bedeutung
- Wardein, auch Guardein, (lat. guardianus „Wächter, Hüter“) ist der Titel eines Beamten, der in Mittelalter und Frühneuzeit die Erze und die Münzen untersuchte. Je nach Tätigkeitsschwerpunkt gab es den Erzwardein (auch Erzprobierer), der die Erze untersuchte, und den Münzwardein, der die Münzen zu untersuchen hatte. Auch der Begriff „Berggegenprobierer“ war geläufig.