Fischer aus dem Memelland

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Nehrungsfischer

Sie riechen nach frischem Wasser, nach Tabak und Tran und Teer,
Ihre Schultern schaukeln beim Gehn wie ein Schiff auf dem hohen Meer.
Ihre Schädel sind eckig und hart, wie aus Stein gehauen.
Doch ihre Augen so hell wie die Himmel blauen.

Die Stirnen sind dunkel von Runzeln und Runen verbaut.
Verschwiegene Nöte liegen dahinter verstaut.
Aber schon aus den herben Lippen kannst du es lesen,
daß es noch immer gerade zu schaffen gewesen.

Gedicht von Fritz Kudnig


Das Fischereirecht

"Es wird vermutet, daß schon die Priester der heidnischen Prussen eine Art von Fischereiaufsicht ausübten, die der Erhaltung des Fischreichtums der Gewässer diente. Chronisten berichtem, daß die Priester bei Gelegenheit des Fischopfers an den Gott der Fischer und Schiffsleute den einzelnen Fischern Ort und Zeit des Fischfangs anwiesen. Seit der Zeit, da der Deutsche Ritterorden in Preußen Landesherr wurde, gibt es zahlreiche Urkunden, in denen die rechtliche Regelung der Fischereiverhältnisse verzeichnet ist. Bald nach seiner Ankunft in Preußen nahm er die Fischerei als Regal (mittelalterliches Königsrecht) für sich in Anspruch, das er auch in den Küstengewässern - die Haffe sah man gleichfalls als solche - geltend machte.

Rechtsgrundlage war die Goldene Bulle von Rimini Kaiser Friedrich II. aus dem Jahre 1226, dessen Verleihungsurkunde von 1230, der Vertrag von Kruschwitz mit Herzog Konrad von Masowien aus dem gleichen Jahre und die Bulle Papst Gregor IX., ebenfalls 1230 erlassen, in welcher die Lande in das Eigentum des heiligen Petrus übernommen und dann dem Orden übertragen worden waren. Trotz wechselnder Regierungsformen und Rechtsauffassungen blieb die Fischerei in den preußischen Haffen bis 1945 im Eigentum des Staates.

Das Fischereiregal übte der Orden zum Teil in eigener Regie aus, indem er die Gewässer durch eigene Fischmeister bewirtschaften ließ. Er verlieh auch die Gerechtsame an Städte, Klöster und Einzelpersonen oder verpachtete jährlich die Fischerei gegen Zinszahlung. In ihren Landesteilen besaßen die preußischen Bischöfe und gleichfalls die Domkapitel das Fischereiregal. Um 1400 wird die Anzahl der Fischmeister des Ordens mit 39 angegeben. Heinrich Reffle von Richtenberg, der spätere Hochmeister, war Fischmeister auf Pautzka (Putzig). Besonders häufig werden in jener Zeit die Fischmeister von Angerburg, Arys, Crackerort (nahe der Atmathmündung), Elbing, Ruß, Scharpau (25 km nördlich von Marienburg und Wolitta erwähnt.

Wenn auch die Fischmeister vornehmlich den Fischfang in eigener Regie des Ordens betrieben, um die Burgen, vor allem für die Fastenzeit, mit Fischen zu versehen, so stand ihnen auch schon damals die Aufsicht über in den Privilegien zugestandenen Netzarten, Maschenweiten, Fangbezirke und die Ausstellung der jährlichen Erlaubnisbescheinigungen zu. Auch für den Eingang der Fischereiabgaben, die zuerst in Naturalien, nach 1400 mehr und mehr als Geldzins gegeben werden mußten, waren sie zuständig.

Trotz vieler Vorbehalte zum Schutz des Fischbestandes in den Verleihungsurkunden, Verordnungen und Maßnahmen der Hochmeister Hans von Tiefen (1490-1498) und Herzog Friedrich von Sachsen (1498-1510), die unter anderem das Verstellen des Pillauer Tiefs durch Netze betrafen, ist es zur Ordenszeit (bis 1525) zu einer umfassenden rechtlichen Regelung zum Schutze der Fischerei nicht mehr gekommen. Doch muß bereits zur Regierungszeit des Markgrafen Albrecht von Brandenburg als Herzog (1525-1568) eine solche umfassende Verordnung erschienen sein, denn in der Fischerordnung von 1589 für das Kurische Haff wird eine alte Fischerordnung dieses Gewässers erwähnt, die bereits 1583 verbessert und erneuert wurde.

Seit der Umwandlung des preußischen Ordensgebietes in ein weltliches Fürstentum und nach Aufhebung der Ordenskonvente gewannen die Einkünfte aus dem Geldzins unter den Herzögen und Kurfürsten erhöhte Bedeutung. Allerdings nahmen auch die Naturallieferungen in den Haff- und Fischerordnungen des 16. und 17. Jahrhunderts für die Hofhaltung in Königsberg noch einen breiten Raum ein. In diesen Verordnungen sind wohl schon zahlreiche fischereipolizeiliche Bestimmungen getroffen, die der Erhaltung des Ertrages der Fischereigewässer dienen sollten. Sie enthalten aber noch vielerlei andere Vorschriften, zum Beispiel über Sonntagsruhe auf dem Haff und Verbot des Fluchens, Scheltens, Schwörens und des Kaufs und Verkaufs während des Gottesdienstes, über den geforderten Gehorsam der Fischerknechte, über Strafe bei Lässigkeit der Garnmeister beim Fischfang, über Fischhandel und Fischpreise, über Strandgut und Bernstein und Hilfeleistung für in Seenot befindliche Wittinnen auf dem Haff.

Kurenwimpel-Farben des Kurischen Haffs


In den Fischereiordnungen des 17., 18. und 19. Jahrhunderts für die beiden Haffe wurde versucht, den Fischbestand durch stets verbesserte Schutz- und Schonbestimmungen gegen Raubfischerei immer mehr zu sichern. Dies war auch der Sinn der darauffolgenden Fischereigesetze des preußischen Gesamtstaates. Zu diesen Maßnahmen gehörte auch das Gebot der Flaggenführung, und zwar sowohl für die Fahrzeuge der Fischereiberechtigten als auch für die Schiffe der Fischereiaufsichtsbeamten. Die Dienstflaggen der Fischereiaufsichtsbehörde und die Ortsflaggen der Fischer waren letztlich nur zwei Seiten eines für alle Beteiligten verbindlichen Flaggenrechts, das zum Schutze und zur Pflege des Fischbestandes geschaffen worden war. Wenn nun aus einer Verordnung der Obrigkeit - allerdings nur am Kurischen Haff - innerhalb eines Jahrhunderts ein Brauch wurde und durch die Ausstattung der Flaggengestelle mit buntbemalten Schnitzereien die eigenartige bildnerische Fischervolkskunst der Kurenkahnwimpel entstehen konnte, so entsprach dies einmal der in jenen Gegenden auf mehreren Gebieten noch lebendigen Schnitzfertigkeit, zum anderen dem Schmuckbedürfnis jener Fischerbevölkerung." [1]

Am Frischen Haff hatten die Boote nur einfache Tuchwimpel in den vorgeschriebenen Farben.

Organisation

Aus prußischer Zeit berichtet Hartknoch: "als welcher ein gott der fischer und Schiffsleute gewesen". Dies war der Gott Bardoaitis (auch Bardoyats, Perdoyts) der gefürchtet war, weil er Schiffe umblasen konnte und deshalb als Opfergabe Fische bekam. Praetorius erwähnt 13 Arten von Netzen, Angeln und Fischkästen. Außerdem war bekannt, dass in heiligen Seen und Teichen überhaupt kein Fischfang betrieben werden durfte. Die Göttin Ezerine bestrafte Frevel mit dem Trübwerden des Gewässers.

Städte, Gemeinden, Klöster, Großbesitzer erhielten Fischerbriefe, sogenannte Keutelbriefe, in denen die Höhe des jährlichen Pachtzins festgelegt war. An den Haffküsten bildeten sich Fischerkolonien (Sümen), die gemeinsam ihre Keutelbriefe kauften. Privatleute erhielten lediglich die kleine Fischerei "zu des Tisches Notdurft" oder "sie mögen sich einen Fisch aus dem Wasser ziehen".

Der Verkauf war genau geregelt: Zuerst musste der Fang dem Ordenshaus angeboten werden, bevor er auf den Markt gebracht werden durfte. Dort war der Verkauf wiederum durch die Willküren der Städte geregelt, in der u.a. Qualität und Gewicht festgehalten war.

1916 gab es auf dem Kurischen Haff 306 zinsfreie realberechtigte Fischer und zwischen 1000 und 1300 fiskalische Pachtfischer. Das Fischereirecht unterteilte das Kurische Haff in einen südlichen und in einen nördlichen Teil. Die Grenze verlief vom südlich von Karkeln gelegenen und im 19. Jahrhundert eingegangenen Lökerort zum Grabscher Haken zwischen Nidden und Pillkoppen. Die Fischer aus Nidden und Karkeln hatten das Recht, auch südlich zu fischen. Im Nordhaff war die Schleppnetzfischerei lange Zeit verboten.

Bezüglich der Binnengewässer herrschte keine einheitliche rechtliche Basis. Die überwiegende Mehrheit der Landseen befand sich im Besitz des preußischen Fiskus und waren von Berufsfischern gepachtet. Die Flussfischerei galt als unübersichtlich, weil die Besitzverhältnisse noch auf Privilegien aus dem 15. und 16. Jahrhundert beruhten. Die Landwirtschaftskammern bildeten daher Ausschüsse für das Fischereiwesen zur Wahrung fiskalischer Interessen. 1924 nahm das "Fischereiinstitut der Universität Königsberg/Pr." seine wissenschaftliche und beratende Tätigkeit auf, dessen Außenstation die "Versuchsteichwirtschaft Perteltnicken" im Samland war. Ab 1925/26 gab es die "Seefischereistation Neukuhren".

Es gab für die Hochsee und die Haffe drei Oberfischmeisterämter in Pillau, Labiau und Memel. Die Oberfischmeister hatten die Funktion einer Ortspolizeibehörde. Ihnen waren die Fischmeister-Aufsichtbezirke unterstellt. Der Oberfischmeister für Binnengewässer hatte seinen Sitz in Lötzen. Nach dem 1. Weltkrieg wurden verstärkt Fischer- und Genossenschaftsvereine sowie Fang- und Verwertungsorganisationen gegründet, die zum Ziel hatten, den einzelnen Fischer vor der Willkür seines Händlers zu befreien.

Küstenfischerei

Die Fischerkähne an den Stränden der Kurischen Nehrung übten auf zahlreiche Maler eine geradezu magische Anziehungskraft aus

Diese Art der Fischerei konzentrierte sich auf die Mündungen der großen Ströme: Weichsel, Pregel und Memel sowie auf die tiefen Stellen der beide Haffe. Hauptorte waren also Danzig, Pillau und Memel. Durch den Bau von Molen wurde auch Neukuhren zum geschützten Seehafen.

Bis 1930 lag die Fischerei wesentlich in selbständigen Kleinbetrieben, welche meist nur offene Boote mit wenig Tiefgang besaßen, die an den Strand gezogen werden konnten. Sie fischten bis 3 Seemeilen weit. Jeder Fischer hatte einen oder mehrere Fischerknechte, die Kost und Logis, Bekleidung und einen geringen Geldlohn erhielten. Meist waren es Familienangehörige oder für jeweils ein Jahr eingestellte Gehilfen. Später erhielten sie eine Fangbeteiligung, die von Ort zu Ort recht unterschiedlich ausfiel. In Cranz erhielt der Eigner 2 Anteile, während sich die beiden Gehilfen einen Teil teilen mussten.

Verbreitet war die Anteils- oder Partenfischerei, bei der sich gleichberechtigte Fischer zusammentaten und den Fang zu gleichen Parts teilten. Dies war auch eine Art Versicherung im Falle des Todes eines Fischers, denn so konnten die Hinterbliebenen Schiffe und Gerätschaften verkaufen. Das Fischen in den kiellosen Booten war gefährlich und konnte auch die Fischerfamilien nicht ausreichend ernähren, weil nicht bei jedem Wetter gefischt werden konnte. Die Fischer brauchten daher oft eine andere Arbeit als Losmann um ihre Familien durchzubringen.

Boote

Handboot

Das kleine mit Riemen zu bewegende Handboot wurde auch Klotzkahn oder Plattboden genannt. Der flache Boden bestand aus vier bis sechs Eichenbrettern, die über Feuer an den beiden Enden hochgezogen waren. Die Seitenwände bestanden aus einer oder zwei Planken. Die Handkähne des Kurischen Nehrung waren schlanker als die der Frischen Nehrung und waren höher hinausgezogen. Die Breite betrug um 1,40 m, die Länge um 5 m. Bei leichtem Wind konnte mit einem kleinen Sprietsegel gefahren werden.

Strandboot

Das Strandboot war auf einer Kielplanke gebaut und verfügte über ein Seitenschwert. Es war meist mit 3 bis 4 Fischern besetzt und hatte eine Länge von 5 bis 9 Metern. Es wurde mit Sprietsegel und Fock gesegelt, konnte aber auch gerudert werden. Die Nehrungsfischer gebrauchten es sowohl bei der See- als auch bei der Hafffischerei. Ab 1885 wurde durch den Deutschen Seefischereiverein der Typ aus der schwedischen Landschaft Blekinge eingeführt. Es war ein offenes ungedecktes Boot, welches auch "Pommersches Strandboot" genannt wurde. Um 1900 wurde es von Memel aus mit Motoren ausgestattet, die allerdings nur als Hilfsmotor bei Windstille gedacht waren.

Lomme

Die Fischer des Frischen Haffs hatten die See- oder Strandlomme, die sich von der etwas längeren Hafflomme unterschied. Sie wurde auch Strandboot, Breitlingslomme oder Lachsangelboot genannt und war etwa 6,5 m lang. Die Lomme hatte nur eine Bodenplanke und drei bis vier Seitenplanken, die dachziegelartig übereinandergelegt waren. Das Seitenschwert war bis zu 2,2 m lang. Es wurde entweder mit Körperkraft oder mit einer Winde auf den Strand gezogen. An der gesamten ostpreußischen Küste gab es voneinander abweichende Arten: das "Pillauer Stichlingsboot", das Nimmersatter Zeisenboot" und das "Strandgarnboot".

Nicht als Fischereifahrzeug sondern als großes Lastschiff konstruiert war die "Tolkemiter Lomme" [1].

Kutter

1888 kamen schwedische Fischer nach Pillau, um dort auf Lachs zu gehen. Die ostpreußischen Fischer erkannten an deren Fang, dass deren Fischerei wesentlich ertragreicher als die ihre war. So wurden dann in Memel mit Hilfe von Staatsdarlehen seetüchtige Kutter [2] gebaut, deren Reichweite nun 6-7 Meilen betrug. Nachdem drei Pillauer Fischer sich solche Boote mit der entsprechenden Netzausrüstung gekauft hatten und mit der bis dahin unbekannten Treibnetzfischerei auf Lachs und Hering (Strömling) sehr erfolgreich waren, wurde der ostpreußische Kutterbau verstärkt. Zunächst wurden Segelkutter, später auch Motorkutter für die Seefischerei gebaut. 1907 waren in Memel 12 Motorkutter beheimatet, 1928 gab es in Ostpreußen 98 Motorkutter.

Netze

Großes Strandgarn

Bernsteinfischer

Dieses Garn gab es etwa bis zum 1. Weltkrieg [3]. Es hatte einen Fischsack (Metritze) von 8 m Länge, 6 m Höhe und 11 m Breite. Die Netzflügel an der Öffnung waren je nach Ort unterschiedlich und waren an beiden Seiten zwischen 120 und 180 m breit. Die an den Enden befestigten Zugleinen hatten eine Länge zwischen 120 und 210 Meter. Hier beteiligten sich bis zu 10 Fischer, die ihre Geräte zusammenbanden. Drei Fischer blieben mit dem Ende der Leine am Strand, während das Boot mit dem Netz seewärts fuhr, jedoch so, dass es mit der Zugleine an Land annähernd parallel fährt. Danach kehrt das Boot mit der zweiten Zugleine zum Strand zurück, wo das volle Netz gleichmäßig mit den Sielen (Ziehgurten) an Land gezogen wird.

Zug- und Wadegarn

Mit diesen Garnen [4] [5] wurde auf bestimmte Fische zu bestimmten Jahreszeiten gefischt: Lachs, Hering, Breitling, Stör, Dorsch. Als Nebenfang galten Flundern, Steinbutt, Perpel, Zährte. Lohnend war im Frühjahr und Herbst die Lachsfischerei. Während Pillkopper Fischer im Jahre 1887 noch 75 Stück Lachs aus dem Wasser gezogen hatten, berichtet 1908 ein Fischer, dass sie einmal einen toten, nicht mehr verwendbaren Stör am Strand gesehen hätten.

Zeise

Die Zeise ist ein kleines Zugnetz, dessen Netzsack etwa 6-8 m lang ist. Die kurzen Flügel sind bis zu 10 m lang und haben eine Scheuchleine und eine Endleine. Hier fischen zwei Mann bis zu einer Wassertiefe von 20-30 Metern. Die Endleine wird an einer Boje befestigt, während das Boot im großen Bogen gegen den Wind herumfährt und dann zum Ausgangspunkt zurückkommt. Die Zeisenfischerei kann ganzjährig betrieben werden und bringt vorzugsweise Flundern. Diese Fischerei wurde kritisiert, weil sie die unterseeische Pflanzenwelt schädigte, besonders als sie später auch von Motorkuttern betrieben wurde.

Stellnetz

Für Flunder- und Steinbuttfang gebrauchte man feingarnige Netze [6]. Auf der Kurischen Nehrung nahmn man dreiwandige Ledderingsnetze, die man auf Muschelgrund in 20-30 m Tiefe auslegte. Meist vereinigten sich vier Fischer und banden ihre Netze bis zu 100 m Länge, 1,2 m Höhe und 6-8 cm Maschenweite zusammen. Sie wurden mit Ankersteinen am Grund festgesetzt und mit Bojen markiert. Später wurde die Flunderfischerei mehr von Zeisen- oder Angelfischerei abgelöst.

Flundernetz

Im Frühjahr und im Herbst brachte der Steinbuttfang den Kleinfischern in Rauschen, Cranz, Sarkau und Rossitten gute Erträge. Die Netze wurden in vier Schichten zu je 12 Netzen ausgelegt, von denen pro Tag eine Schicht gehoben wurde. Diese Fischerei war mühsam und erforderte die Mithilfe der gesamten Familie, weil die Netze schnell vom Fang befreit und gesäubert werden mussten. Anderersits brachten die wertvollen Fische gute Einnahmen in den Kurorten.

Angel

Gefischt wurden Lachs, Dorsch, Aal, Flunder und Steinbutt. Diese Fischerei war kosten- uns arbeitsintensiv. Bei der Beschaffung des Bestecks und dem Aufstecken der Köderfische mustte die ganze Familie mithelfen. Als Besteck dienten je nach Jahreszeit Kleinfische wie Stint, Gringel, Plötze, Strömling, Ukelei, Zährte oder auch Krabben und Regenwürmer. Am häufigsten verwendete man den Sandaal, der auch Sutter, Gru, Tobieschen oder Tobiasfisch genannt wurde, weshalb das Garn Suttergarn, Tobieschengarn und Stintgarn genannt wurde.

Lachsangel

Lachsfischerei in der Skirwieth

Ab 1870 kam die Lachsangelfischerei aus Pommern nach Ostpreußen. Die Lachsgründe liegen 10 bis 20 Kilometer vom Strand entfernt. Da die Boote nicht unbedingt für diese Entfernung seetüchtig waren, gab es große Verluste an Menschen und Gerät. Am 15. Januar 1881 fanden 11 Fischer aus Pillkoppen den Tod. Die Nehrungsfischer gaben diese Fischerei bald auf, so dass sie sich auf die sicheren Häfen von Neukuhren und Memel beschränkte. Eine Lachsangel besteht aus einem am Grund fixierten Ankerstein, der mit einem Lachsklotz an der Wasseroberfläche verbunden ist. Hier ist eine 25-30 m lange Leine mit Korkschwimmern angebracht. Jedes Boot setzte etwa 300 solcher Angeln aus. Die Angel blieb von Oktober bis Februar liegen und wurde zwei- bis dreimal wöchentlich kontrolliert. Natürlicher Feind dieser Fischerei war der Seehund, der den Lachsen die Köpfe abbiss. Diese Art der Fischerei war teuer und gefährlich und wurde im Frühjahr durch die Treibnetzfischerei abgelöst.

Treibnetz

Diese Netze wurden von schwedischen Fischern ab 1890 übernommen. Sie sind 30 m lang und 7,5 m tief. Oben ist ein ein starkes Tau befestigt, das die Auftriebskorken trägt. Die Netzwand steht 60 cm unter der Wasseroberfläche. Jedes Boot legt bis zu 120 quer zur Strömung zusammengebundene Netze aus, die etwa eine Gesamtlänge von 3 km ausmachen. Sie werden in der Abenddämmerung ausgelegt und treiben bis Mitternacht, wobei das Boot am Ende festgebunden mittreibt. Im Frühjahr liegen die Fischgründe weiter draußen, im April nur noch einige Kilometer vom Strand entfernt. Ende Mai ist die Fischsaison abgeschlossen.

Strömlingsnetz

Diese Netze dienten der Heringsfischerei und wurden auf einer der Küste vorgelagerten Steinbank ausgelegt. Es wurde wie ein Treibnetz gehandhabt und diente auch dem Sprottenfang.

Dorschangel

Diese Fischerei wurde insbesondere in Neukuhren, Memel, Pillau, Rossitten und anderen Nehrungsdörfern betrieben. Hier werden an einer Leine (Dorschgien) 120 Angelhaken im Abstand von 30 cm befestigt. Frauen und Kinder verrichteten das Bestecken mit Ködernfischen. Dann werden die Angeln auf Brettern (Mollen) auf Sandschichten gelegt und die Angelschnüre (600-900 Haken) am Ende des Brettes aufgeschichtet. Jedes Boot nimmt etwa 12 Mollen mit, was eine Anzahl von etwa 10000 Haken ausmacht, die an einer etwa 10 km langen Schnur hängen.

Hafffischerei

Keitelkahn aus Nidden

Die kurischen Fischer blieben Neuerungen gegenüber meist skeptisch, so dass sich auf dem Kurischen Haff alte Fangmethoden lange hielten. Motorboote blieben -außer für Fischhändler- bis 1945 verboten. Die Erfindung von Spinn- und Netzstrickmaschinen Ende des 19. Jahrhunderts brachte den Fischern eine große Erleichterung. Das Haff war ein Wildgewässer, in dem keine Brut ausgesetzt wurde. Und bei der althergebrachten schonenden Fischerei bestand keine Gefahr, dass eine Fischart ausgerottet wurde. Lediglich die Ukelei wurde nahezu ausgerottet, nachdem ihre Schuppen für die Herstellung künstlicher Perlen Verwendung fanden, denn 20000 Fische gehörten dazu, um ein halbes Kilogramm Perlessenz herzustellen.

Trotzdem gingen die Fischbestände merklich zurück, was seinen Grund in den Tatsachen hatte, dass das Haff mit 1700 Pachtfischern überbesetzt war und durch technische Änderungen an den Booten deren Seetüchtigkeit zunahm. Keitelkähne konnten noch bei Windstärke 9 rentabel fischen, Kurrenkähne noch bei Windstärke 8. Selbst bei Orkan war eine Rückkehr noch möglich.

Boote

Traditionelle Boote der einheimischen Prußen und Kuren waren u.a. die "seuwe" (seue, zeuwe), welche einen durchlöcherten Kasten (seeke) besaß, in dem der Fang aufbewahrt wurde. Es gab auch spezielle flache Boote für seichte Stellen (lomm), die bäuchlings liegend mit Brettern gepaddelt wurden, damit der Jäger im Schilf Vögel jagen konnte.

Die Namen der Boote leiten sich von ihrem Netz ab. Die Boote des Kurischen Haffs zeigen eine große Vielfältigkeit, obschon auch hier gemäß dem Fischereirecht in Groß- und Kleinfischerei eingeteilt wurde, die bis auf einen Typ der Kleinfischerei alle Plattböden hatten und sich auf dem Haff bestens bewährt hatten. Der Tiefgang lag bei 40 Zentimetern. Die Boote wurden im Dorf des Fischers gebaut, während der Bootsbauer mit seinen Gesellen angereist kam und im Dorf Kost und Logis erhielt. Der bekannteste Bootsbauer für das südlich Haff war W. Ludwig aus Schaaksvitte im nördlichen Samland, derjenige für das nördliche Haff bekannteste Kahnbauer war Johann Giszas [7] aus Drawöhnen. Weitere Kahnbauer lebten in Juwendt (Möwenort), Gilge, Labiau, Sarkau, Pillkoppen und Memel. Die bekanntesten Bootsbauer des Frischen Haffs lebten in Tolkemit und Alt Passarge.

Die Segel hielten bei guter Pflege 6-8 Jahre. Sie durften nicht lange nass liegenbleiben und wurden mit Teer, Kupfervitriol, Blaustein (eine Art Kalkstein) und Kattechu (Gerber-Akazie) imprägniert. Die Haltbarkeit der Boote betrug 30-40 Jahre.

Keitelkahn

Der Keitelkahn [8] war ebenso wie der Kurrenkahn und der Braddenkahn für zwei Mann Besatzung angelegt. Er hatte eine Bodenlänge von von etwa 11 Metern und eine Gesamtlänge von etwa 12 Metern. Die Bootsbreite betrug annähernd ein Viertel der Länge. Unter der Mastbank war die Spur befestigt, die dem 10-12 Meter langen Mast Halt geben konnte, auf dem der Kurenwimpel befestigt war. Am Kurischen Haff arbeitete man die Seitenplanken in Kraweel-Bauweise, d.h. nach Art der südeuropäischen Karavellen (carabella) saßen die Planken mit scharfen Kanten aufeinander und bildeten eine glatte Außenhaut. Diese Bauweise kam 1462 über Danzig aus der Bretagne ins Land.

Die Keitelkähne des Frisches Haffs hießen Angelkahn und waren 13-14 Meter lang und 4-5 Meter breit. Sie wurden aus starken Eichenplanken in Klinkerbauweise hergestellt, d.h. die Seitenplanken werden versetzt aneinander angebracht. Sie hatten einen Tiefgang von etwa 1 Meter. Vorder- und Achtersteven waren spitz, der Mast etwa 15 Meter hoch. Sie hießen Angelkähne, weil sie ursprünglich dem Lachsangeln dienten. Das große mittelalterliche Rahsegel, das im 20. Jahrhundert sonst kaum noch zu finden war, verlieh den Schiffen ein urtümliches Aussehen.

Kurrenkahn

Der Kurrenkahn [9] war etwas kleiner als der Keitelkahn und hatte eine Länge von etwa 10,5 Metern. Da diese Kähne in einem anderen Winkel zum Wind standen als die Keitelkähne, waren sie einer großen Belastung ausgesetzt, so dass ihr Bauholz ebenso stark war wie das der Keitelkähne.

Braddenkahn

Der Braddenkahn [10] war etwa 10 m lang und brauchte nur schwächeres Bauholz. Ebenso wie der Keitelkahn und der Kurrenkahn bestand die Besegelung des Braddenkahns aus einem Gaffelsegel von 40 qm Fläche, einem kleinen Vordersegel (Sprietsegel), einem Focksegel, einem Rahsegel (Brommsegel) sowie einem "Hitzer" oder "Hund". Letzteres diente der Verstärkung beim Netzschleppen.

Netz- oder Garnkahn

Mit diesem etwa 6 m langen Boot wurde Netz- und Zuggarnfischerei betrieben. Es hatte ebenfalls einen Tiefgang von 40 cm, wurde gerudert, hatte jedoch auch ein Segel.

Angel- oder Jagekahn

Dieser Bootstyp war etwa 5,5 m lang und war an der Südseite des Haffes bekannt. Er diente meist dem Aal- und Barsch-Angeln, der Jage-Fischerei und der Drehnetzfischerei, ebenso sowie dem Transport des Fangs und war ebenfalls mit Ruder und Segel ausgestattet.

Kielboot

Das Kielboot war im Nordosten des Kurischen Haffs beheimatet und hatte die gleichen Maße wie der Angelkahn. Da es jedoch in den größen Strömen des Memellandes zur Aalschnurfischerei eingesetzt wurde, brauchte es einen Kiel.

Sicken und Lommen [11]

Rechts eine Lomme

Sicken (prußisch seecke: flache Stelle im Haff) waren offene Segelboote mit zwei trapezförmigen Sprietsegeln ohne Kiel, aber mit Schwert. Sie hatten unterschiedlichen Größen, wurden sogar bis zu 10 m lang gebaut. Eigentümlich waren ihre durchlöcherten Holzkästen, in denen der Fang weiterschwimmen konnte und somit frisch blieb. Sicken ohne diese Fischkästen hießen Lomme.

Lommen [12] (prußisch "lomm, lommi") waren kleine flache Handkähne. Je nach der Art der Fischerei hießen sie Sacklomme, Garnlomme, Flunderlomme, Stichlingslomme, Aallomme. Die Entenlomme war ein mannslanger Kahn, in dem sich der Jäger lang hinlegen konnte, die Flinte neben sich. Mit kleinen Handschaufeln ruderte er sich ins Schilf um Vögel zu fangen.

Mit diesen wendigen Bootstypen konnten die Fischer in vielfältiger Weise fischen. Sie konnte kleinere Garne wählen oder auch die Staknetze aufstellen. Ebenfalls üblich war die Bildung von Arbeitsgruppen (Kumpen) bis zu acht Mann.

Stromkahn

Dieser Bootstyp entsprach dem Handkahn und wurde auf den Flüssen Memel, Jura, Szeszuppe, Dange, Minge und Pregel mit den Nebenflüssen Inster, Angerapp, Pissa, Alle und Deime verwendet. Hiermit wurden die Erzeugnisse (Fische, Zwiebeln, Kartoffeln, Gemüse) zu den Märkten in den großen Städten wie Memel, Tilsit, Labiau und Königsberg befördert und auch vom Boot aus verkauft.

Netze

Das ostpreußische Keitelnetz ist der Vorläufer des Trawl der Nordsee [13]. Zum Fischerleben auf der Frischen Nehrung siehe hier: [14]. Fischnetze aus dem Memelland (mit Abbildungen) [15]

Keitelnetz

Fischfang

Der Keitel oder Kidel ist ein 10-12 m langer trichterförmiger Grundschlepp-Netzsack ohne Flügel. Ein 6-9 m langer Balken dient dem Beschweren, die Öffnung wird durch zwei senkrechte Spreizstäbe (Stölzen) gewährleistet. An diesen sind zwei etwa 2 m lange Leinen (Hahnenpot) befestigt, die durch die Zugleine vereinigt werden. Das Keitelnetz ist in Vorkeitel (Herd, 12 Meter große Öffnung), Mittelrock und Aftergarn (Stert) unterteilt. Nach hinten verkleinert sich die Maschenweite bis auf 37-20 Millimeter, beim Stintkeitel sogar bis auf 7 Millimeter. Dieses sehr komplizierte Netz konnte kaum selbst von einem Fischer gearbeitet werden, so dass die Herstellung einem speziellen Netzmeister, dem Keitelmeister oblag. Mit dem Keitelnetz wurden Aal und Stint gefangen. Stinte sind bis 20 cm große lachsartige Speisefische, die wegen ihrer Schmackhaftigkeit sehr geschätzt werden.

Die wegen ihrer für die Pflanzenwelt schädlichen Auswirkungen umstrittene Keitelfischerei ging vom 1. Juni bis zum 30. September. Im Frühjahr und Herbst wurde die Keitelfischerei eingeschränkt. Es war nur noch das Herbstgarn erlaubt: ein 12 Meter langer Sack mit zwei 100-130 m langen Flügeln. Dies erforderte das Fischen mit zwei Booten mit je drei bis vier Mann Besatzung. Jedem Fahrzeug wurde nur halbes Garn zugestanden. Die Boote trieben in einem bestimmten Abstand parallel voneinander, um die Flügel auseinander zu halten. War man der Ansicht, das Netz sei voll, legte man nebeneinander und zog das Netz mit Winden an Bord. Gefangen wurden Zander, Aale und Brassen.

Kurrennetz

Dass Kurren-, Korn- oder Zandernetz hatte eine Länge von 240-300 Metern und war dreiwandig. Meist wurde eine Tiefe von 4 Metern gebraucht, jedoch konnte auch in anderen Tiefen gefischt werden. Dieses Netz musste von zwei gleichstarken Booten mit der Windrichtung geschleppt werden, und zwar so, dass sie voneinander abgekehrt quer zum Wind lagen um das Netz auseinander zu halten. Deshalb brauchten die Boote ebenso starke Hölzer wie die Keitelkähne. Gemäß dem Fischereirecht wurde dem Kurrenfischer nur halbes Garn zugestanden, da er sowie gezwungen war, mit einem Partner zusammen zu arbeiten. Die Maschenweite des Sommernetzes für Zander betrug 35-42 Millimeter, die des Winter- oder Brassengarnes ab Mitte Oktober betrug 46-60 Millimeter.

Braddennetz

Das Braddengarn war etwa einwandiges Zugnetz mit einem Sack und Flügeln von 180 Meter Breite. Die Maschenweite durfte nicht kleiner als 25 Millimeter sein. Auch dieses Netz wurde von zwei gleichstarken Kähnen gezogen, am erfolgreichsten, wenn der Wind gegen den Strand drückte. Beim Einziehen hatten die Fischer darauf zu achten, dass sie im flachen Wasser lagen, damit die Fische nicht seitlich ausweichen konnten sondern sich im Sack sammelten. Gefangen wurden Zander, Barsch, Quappe und Aal.

Klippnetz

Das Klippnetz diente der Nachtfischerei. Es war ein Flügelnetz von 75 Meter Länge, welches von zwei Ruderbooten in 100 m Entfernung zum Ufer ausgelegt wurde. An jedem Flügel befanden sich Zugleinen, die von je zwei Männern an Land gezogen werden konnten. Gefangen wurden Zander, Barsch und Plötze.

Großes Zuggarn

Netzestricken

Das große Zuggarn hatte eine Flügellänge von 180 Metern und wurde je zur Hälfte an zwei bis vier Fischer ausgegeben, deren Boote mit dem Wind zogen. Diese Fischerei war sehr eingeschränkt, da es nur wenige geeignete Fangplätze gab. Zudem war sie wetterabhängig: Windstille oder ablandiger Wind, keinesfalls durfte bei Wellengang gefischt werden.

Kleines Zuggarn

Das kleine Zuggarn konnte von einem Fischer bedient werden und hatte eine 120 m langen Flügel. Ansonsten galten die Bedingungen des großen Zuggarns.

Plötzennetz

Dieses Netz hatte auf dem Kurischen Haff lokale Bedeutung. Es war ein bewegliches Zugnetz mit ungleich langen Flügeln. Der 6 m lange Sack wurde am kurzen Flügel an einem Pfahl verankert, während der zweite 120 m lange Flügel mit einer Höhe von 2 Metern im großen Bogen ausgefahren wurde. Die so umfahrenen Fische wurden in den Sack gedrückt und konnten ausgekeschert werden.

Windotinnis, Neschentinnis, Zucktinnus

Diese traditionellen Netze baltischer Bauart hießen auch Stintnetz oder Gründelnetz. Das Neschentinnis (nešineti: herumtragen) diente dem sehr lukrativen Ukeleifang. Es wurde in stillen Gewässern der Haffbuchten gebraucht. Zum Fischen waren zwei Kähne notwendig, welche das Netz mit einer Winde (vinduoti: winden) heranzogen. Zucktinnus (zukas: Fisch) waren Bestecknetze, Stühlingsgarne und das Drehnetz. Das Ziehen mit Handkraft oder Winde war erlaubt, nicht jedoch das Ziehen mit Segelkraft.

Gaddernetz

Das Gaddernetz war ein dreiwandiges Stellnetz, das von Frühjahr bis Herbst erlaubt war. Es war etwa 1 Meter hoch und galt mit seiner Maschenweite von 25-28 Millimetern als Spezialnetz für den Fang von Barschen und Plötzen. Es konnte in jeder Wassertiefe erfolgreich eingesetzt werden.

Kaulbarschnetz

Dieses Netz wurde auch Plötzen- oder Ziegennetz genannt und war ein speziell in der Memelmündung gebrauchtes einwandiges Stellnetz. Es wurde in langen Reihen (Trupps) von 5-6 parallelen Stücken ausgesetzt.

Wenter oder Sack

Lomme mit Wentern in Schwarzort

Der Wenter ist eine Reuse, mit der im nördlichen Teil des Kurischen Haffes sehr erfolgreich gefischt wurde. Es gab einflügelige Wenter, aber auch solche mit Leitwänden die zu "Lanken" oder "Panten" oder "Barballen" (aus Birkenbast geflochtene Seile) zusammengestellt wurden. Der Haffsack hat eine Länge von 8-10 Metern und wird so aufgestellt, dass die Pfähle (Pricken) an den Enden 12 Meter voneinander stehen. Gefangen werden gewöhnlich Barsche und Weißfische. Insgesamt gab es aber 48 verschiedene Wenter sowie verschiedene Kombinationen ihrer Aufstellung, je nachdem, auf welchen Fisch man aus war: Aal-, Stint-, Quappenwenter, Neunaugenwenter, Flügelwenter, Zungenwenter, Ukelei-Staginne (Versenkwenter) sowie trommelartige, eiförmige, korbartige Bollreusen und Bukkis, die zu Bukkinellen hintereinander gestellt wurden. Allein für den Aalfang gab es etwa 12 Varianten von Reusen, die nach ausgeklügeltem System in Flussmündungen aufgestellt wurden.

Am Frischen Haff wurden die Wenter Sack genannt. Für Zander und Brassen wählte man den "Hohen Haffsack". Der "Mittlere Haffsack" hatte im Gegensatz zum 1,5 m hohen Sack lediglich 1 m Höhe. Für den Aalfang nahm man den "Aalsack", der im Schilfgürtel an flachen Stellen ausgelegt wurde. Er hatte eine Höhe von 0,5 m. Die Säcke wurden in Reihen (Lanken) vor Sonnenaufgang aufgestellt und nach Sonnenaufgang eingeholt. Für die Aalfänger von Neu Passarge waren Ruhnenlanken, Kruglanken, Trengellanken und Hakenlanken vorgeschrieben. Von November bis Januar stellte man in den Flussmündungen Neunaugen-Säcke auf [16]. Das Neunauge ist ein fischähnliches fossiles Wirbeltier, das sehr geschätzt wurde, weil es fleischiger als echte Fische schmeckt.

Eisfischerei

Großgarn-Eisfischerei

Da die Bevölkerung rund um beide ostpreußischen Haffe fast ausschließlich aus Fischern bestand, war die Winterfischerei ein notwendiger Wirtschaftszweig, besonders zu Zeiten, als es noch keinen Tourismus gab.

Großgarnfischerei

Diese Art der Fischerei war um 1900 auf dem Frischen Haff bereits eingestellt worden. Auf dem Kurischen Haff gab es sie in Pillkoppen und Nidden sowie in einigen Festlanddörfern bis in die 1930iger Jahre. Eisfischen war derart aufwendig, dass sich zwei Großfischer zusammentun mussten, zumal jeder Fischwirt nur die Genehmigung für halbes Wintergarn erhielt.

"Man brauchte insgesamt neben den Eignern etwa 6 bis 10 Gehilfen, zwei Kastenschlitten (Anm. prußisch "waše": Kasten auf einem Schlittenuntergestell) mit aufmontierten Winden, dazu vier Pferde und dann zahlreiches Gerät: Eisäxte, Eisstemmen und Eisstecher, Boots-, Zoß- und Tankgabeln, Stakenhaken usw. sowie zwei zusammensteckbare Stangen von etwa 10 Zentimeter dicke und 50 Memter Länge. Vor allen Dingen brauchte man zwei bis zu 200 Meter lange Netzflügel, die an den Zugleinen ca. 1,50 Meter tief und an dem ca. 8 bis 10 Meter langen Netzsack (Metritz) bis zu fünf Meter tief waren." [2]

Bereits vor Sonnenaufgang begann die Vorbereitung. Man schlug auf einer etwa 120 m langen Strecke in regelmäßigen Abständen Wunden in das Eis und steckte mit den Stangen die Netzflügel unter die Eisdecke. Von Wune zu Wune. Mit der Wasche ging es dann rechtwinklig weiter, wo schließlich das Netz mit dem Netzsack aus einem Hohlloch herausgezogen und ausgekeschert wurde. Das Glück bestand darin, auf ein Fischlager zu stoßen. An einem Tag wurden auf diese Weise 4-5 Lagerstätten bearbeitet. Gefangen wurden Brassen, Zander, Stinte und Kaulbarsch.

Einzelne Fischer betrieben Eisfischerei mit Stellnetzen, weil dies mit zwei Personen zu bewältigen war. Sie schoben mit einer 8-12 m langen Stange ein dreiwandiges, 1 m hohes Netz unter das Eis. Meist wurden 30 Wunen geschlagen und 30 Netze ausgelegt. Am Ende der Netzreihen wurden Ständer mit Fähnchen und Namen ausgelegt.

Klapperfischerei

Diese Fischerei wurde auch Bullerfischerei genannt [17]. Sie war vor dem 1. Weltkrieg verboten, weil sich nichtberufliche Fischer daran beteiligten, die wohl auch aus Armut Wilderei betrieben. Für Touristen und Städter war dies eine Attraktion, für die in eisiger Kälte und schneidendem Wind arbeitenden Fischer jedoch eine Notwendigkeit, um über den Winter zu kommen.

Man ging mit einem Schlitten auf das Haff, zuletzt gebrauchte man sogar Segelschlitten. Bei Schnee ging man zu Fuß, bei glattem Eis benutzte man Wikinger-Schlittschuhe [18]. Es wurde eien 60x60 cm große Wune ins Eis geschlagen, durch die man mit Stangen zwei Netz über Kreuz unter das Eis schob. Dann legte der Fischer (oder Wilderer) ein 2-3 m langes Brett (Bohle oder Bulle) über das Loch und schlug mit zwei Holzhämmern etwa 30 Minuten lang darauf herum. Dies ergab einen etwa 25 Kilogramm schweren Tagesfang aus Kaulbarsch, Stint, Zander und Brassen.

Handel

Fischmarkt in Königsberg

Bis etwa 1900 blieb die Vermarktung der Fische bei jedem Fischer selbst. Der Verkauf war meist Sache der Fischerfrauen. Zu Markttagen fuhren sie entweder mit dem eigenen Kahn oder mit dem Dampfer zu den großen Märkten in Memel, Tilsit, Labiau oder Königsberg. Sie verwalteten auch die Haushaltskassen und gaben ihren Männern ein Taschengeld. Bei den Städterinnen waren die wortgewandten und schlagfertigen Fischerfrauen gefürchtet: "Na, Madam´che, wenn dein Aug man nich auch trüb ist." Was vom Markt übrigblieb, wurde zunächst versucht beim Haus-zu-Haus-Verkauf abzusetzen, ansonsten wurde geräuchert, gepökelt oder sauer eingelegt.

Ab 1880 gewann die Fischwirtschaft an Bedeutung, weil man ihre Wichtigkeit für die Volksernährung in den Industriezentren erkannt hatte und dem entsprechend förderte. Durch die technische Entwicklung wurden zudem Kühlwaggons auf Schienenwegen für den Absatz wichtig. Trotzdem blieben viele Fischer bei der Selbstvermarktung, weil in warmen Monaten der Fang in eine Packung getan werden musste, die aus 75% Eis bestand und somit den an sich gewinnbringenden Export in fernere Regionen wirtschaftlich fast gegen Null setzte.

Bis zum 1. Weltkrieg waren Polen und Russland die Hauptabnehmer für Weißfische und Wertfische. Danach kam wegen der Zollbeschränkungen der Export fast ganz zum Erliegen. Die Flusswirtschaft ging sehr zurück. Fischereipächter stellten sich daher auf die lukrative Produktion von Edelfischen um, die in der Fischbrutanstalt von Angerburg gezogen wurden. In den tiefen masurischen Seen hielt sich die Fischerei auf die kostbare Maräne. In der Teichwirtschaft setzte man auf die Produktion von Karpfen und Schleien. Die Ostpreußische Fischereigenossenschaft in Allenstein förderte die Vermarktung lebender Edelfische in Spezialwaggons, während die im abgeschnittenen Memelland lebenden Fischer ihre Fische zwar nicht mehr in Ostpreußen absetzen konten, dafür aber recht gut nach Litauen verkauften.

Nach dem 2. Weltkrieg ging es mit der ehemals ostpreußischen Fischerei stark bergab, weil die neuen Siedler aus dem binnenlandigen Litauen und aus Russland weder mit den Eigenarten der Gewässer bekannt waren noch über die vielfältigen und speziellen, in Jahrhunderten erworbenen diffizilen Kenntnisse verfügten. So herrschte bald Raubbau an der Natur, die noch durch die zunehmende Wasserverschmutzung verstärkt wurde. Viele Fischereibetriebe gingen in Konkurs. Inzwischen hat man den Eindruck, als würde das Kurische Haff kippen.

Fischräucherei

Fischräucherei Schwarzort

Die Räucherei ist eine uralte Methode zur Konservierung von Lebensmitteln. Der Rauchofen war in alter Zeit eine einfache Kuhle im Erdboden (Kaule) oder wurde aus Lehm gebaut, in neuerer Zeit aus Ziegeln oder Tonnen. Oben befindet sich eine Öffnung, die mit Lumpen, altem Segelzeug oder saftigen Zweigen abgedeckt wird, damit kein offenes Feuer entsteht aber der Rauch abziehen kann. Die Fische werden nebeneinander auf Stangen gespießt und auf ein Lattengerüst gehängt. Der Ofen wurde in Ostpreußen meist mit Kiefernscheiten oder Šišken (Kiefernzapfen) beschickt, seltener mit Buchenspänen. Das Sammeln der Schischken war Kinderarbeit. Dass es wohl Menschen gegeben hat, die anderen Leuten das Essen verderben wollten, zeigt uns ein Personenname, der 1540 im samländischen Dorf Preuschpostnick notiert ist: Da heißt doch tatsächlich jemand 'Hans scheiß in die rauch'.

Das Rauchgut wurde ausgenommen, gesäubert, gesalzen und gewürzt. Oft wurden Fische, wie z.B. Flundern, zunächst zum Trocknen auf eine Wäscheleine gehängt. Bei ihnen dauerte der Räuchervorgang zwischen 2 und 3 1/2 Stunden. Manchmal wurden Fische auch einfach in den Schornstein gehängt. Bei Touristen beliebt waren Cranzer und Rauschener geräucherte Flundern, auf der Kurischen Nehrung war es der Stremellachs. Für Breitaal war Schwarzort berühmt, während in Lötzen und Nikolaiken die Maräne bevorzugt wurde.

(Aus der unten angegebenen Literatur zusammengefasst durch Beate Szillis-Kappelhoff)

Literatur

  • Karschies, Erich: Der Fischmeister, Zeitgeschichte-Verlag, Berlin (um 1940)
  • Kisch, Guido: Das Fischereirecht im Deutschordenslande Deutschrechtliche Forschung 5, Stuttgart 1932
  • Pietsch, Richard: Fischerleben auf der Kurischen Nehrung dargestellt in kurischer und deutscher Sprache, Verlag Ulrich Camen Berlin 1982
  • Tolksdorf, Ulrich: Fischerei und Fischerkultur in Ostpreußen, Landsmannschaft Ostpreußen, Heide 1991
  • Woede, Hans: Fischer und Fischerei in Ostpreußen, Landsmannschaft Ostpreußen, Leer 1985

Einzelnachweise

  1. Woede, Hans: Fischer und Fischerei in Ostpreußen, Landsmannschaft Ostpreußen, Leer 1985, S. 5f
  2. Tolksdorf, Ulrich: Fischerei und Fischerkultur in Ostpreußen, Landsmannschaft Ostpreußen, Heide 1991,S. 34