Flinte

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Die Lebensumstände im lokalen und regionalen Bereich mit den natürlichen und kulturellen zeitlichen Gegebenheiten geben Hinweise zur Anlage von Biografien unserer Vorfahren in der jeweiligen Generation. Land und Leute in ihrer Zeit, ihre Siedlung, Sprache, Kirche, und die Vernetzung ihres Lebensraumes. Kurzgefasste Informationen mit Grundlagen für notwendige Einblicke finden sich u.a. (Ackerbürger) im Deutschen Städtebuch ...

Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Lebensumstände > Landfolge > Bewaffnung > Flinte

Einleitung

Vor 1700 gab es in Preußen (mit Herzogtum Kleve, Grafschaft Mark) bereits Steinschloßflinten. Modernisiert wurden diese unter Friedrich Wilhelm I., ab 1713 mit Gewehren aus dem benachbarten Lüttich. Nach deren Muster wurden dann ab 1723 in Potsdam preußische Gewehre für das eigene Heer hergestellt. Bekannt wurde das Muster von 1740 mit seinem als »Kuhfuß« geformten Schaft. Diese Waffe war mit entscheident für den Ausgang des Siebenjährigen Krieges. Später kamen neuere Versionen. Wichtige Entwicklungsstadien der Flinten waren Verkürzung der Ladezeit durch die Einführung der Papierpatrone, Verbesserung der Zuverlässigkeit durch das Steinschloß, zweckbestimmtere Schäftung, stählerne Ladestöcke, Durchsetzung der zylindrischer Form, und abschließend Verbesserung der Zündfähigkeit durch ein konische Zündloch.

Auch Bauern und Bürger besaßen Flinten

Schützenvereine in Stadt und Land schossen seit dem Mittelalte bereits zu Übungszwecken auf einen Holzvogel. Das Erscheinen unter der Vogelstange wurde angeornet, unerlaubte Abwesenheit Stand unter Strafe.

Rohr oder Flinte

Im 16. Jhdt wurde die Flinte noch als „Rohr“ bezeichnet.

Verhexung von Rohren

Schon bei den Prosessen zur Hexenverfolgung (z.B. Haus Ostendorf) findet sich der Vorwurf der Verhexung von „Rohren“ durch sogenannte Hexen.

Todesfälle bei der Reinigung

Bei unachtsamer Reinigung von „Rohren“ (Vorderlandern) konnte es zu tötlichen Unfällen kommen, welche in Kirchenbüchern lokal dokumentiert sind.

Nachweis der Wilddieberei

Bei den lokalen Gerichten ist der Waffenbesitz von „Rohren“ bei den Verhandlungen über begangene Wilddieberei diurch Eigenbehörige dokumentiert worden.

Flinte, zeitliche Preise