Freiherr

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Der Freiherr („Baron“) gehörte zum titulierten Adel im Heiligen Römischen Reich. In Österreich und dem Deutschen Reich bestand dieser Titel bis 1919. In Deutschland wurde er seitdem zum Bestandteil des Namens, in Österreich aber ganz abgeschafft.

Angehörigen freiherrlicher Familien stand im 17. und 18. Jahrhundert die Anrede Wohlgeboren, später Hochwohlgeboren oder Hoch- und Wohlgeboren zu.

Während in vielen europäischen Ländern der dem Freiherrn entsprechende Titel „Baron“ geführt wurde, wird der Zusatz „Freiherr“ auch beispielsweise in Skandinavien benutzt (schwedisch: friherre).

Weibliche Form

Die weibliche Form ist die „Freifrau“ (Baronin) für die Frau eines Freiherrn bzw. die „Freiin“ (Baronesse) für die ledige Tochter eines Freiherrn. Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts der Weimarer Republik, die in Deutschland bis heute Bestand hat, dürfen sich die Ehefrauen von Freiherren namensrechtlich korrekt „Freifrau“ nennen (z. B. Ilselore Freifrau von Braun.

Vergleichbare Adelsprädikate

  • Polen – Baron, Baronowa
  • Litauen – Baron, Baronesse
  • Lettland – Barons, Baronesse
  • Weißrussland – Baron, Baronessa
  • Russland – Baron, Baronessa
  • Italien – barone, baronessa
  • England – Baron, Baroness
  • Schweden – friherre, friherrinnan (fröken (Fräulein) für die Freiin)
  • Dänemark – Baron, Baronesse (ebenso für die Freiin)
  • Norwegen – friherre, friherrin (ebenso für die Freiin)
  • Finnland – vapaaherra
  • Niederlande – Baron, Barones
  • Katalonien – Baró, Baronessa
  • Portugal - Barão, Baronesa
  • Spanien - Barón, Baronesa

Reichsfreiherr

Reichsfreiherr ist eine Standesbezeichnung aus dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Einerseits wurden damit die Inhaber reichsunmittelbarer Territorien bezeichnet, andererseits auch solche Personen, die den Titel Freiherr als Briefadel durch den römisch-deutschen Kaiser verliehen bekommen hatten.

Literatur

  • Wolfgang Ribbe/Eckart Henning: Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung. Verlag Degener &Co., Neustadt an der Aisch 1980, ISBN 3-7686-1024-1
  • Eugen Haberkorn/Joseph Friedrich Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker 2. 6. Auflage. Francke Verlag, München 1964, ISBN 3-7720-1293-0
  • Schulze Pellengahr, Christian: Wirksamwerden einer Adelsverleihung nach der Wiedervereinigung? In: Das Standesamt 56 (2003), S. 193–198.

Weblinks

Freiherr bei Wikipedia