Friedhof Alte St. Alexanderkirche Wallenhorst
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Allgemeines zum Friedhof
Der Friedhof der Alten St. Alexanderkirche in Wallenhorst ist ein kleiner historischer Friedhof, der sich auf dem Kirchengelände befindet. Es sind nur noch wenige Grabsteine für Reihengräber aus dem 18. Jahrhundert vorhanden. Spätestens ab dem 19. Jahrhundert wurden auch Familiengrabstätten angelegt.
Eine der ältesten Überlieferungen zum historischen Friedhof Alt-St. Alexander ist ein Visitationsbericht vom 24. Oktober 1653 durch den Osnabrücker Offizial Johan Bischopinck. Danach wies zu dieser Zeit die Umfriedung von Kirche und Friedhof mehrere Lücken auf, die mit den Steinen der eingestürzten beiden Seitenaltären hätten ausgebessert werden können.[1] Außerdem berichtet Bischopinck von einem Beinhaus, das als einigermaßen passend beschrieben wird.[1]
Die Grabplatte am Chor der Kirche
Die am Chor der Kirche befestigte Grabplatte erinnert an den am 10. Oktober 1856 gestorbenen Friedrich Caspar Niermann, der auf dem Kirchhof der Alten St. Alexanderkirche in Wallenhorst begraben wurde. Der Wortlaut der schwer zu entziffernden Inschrift auf seinem Grabstein lautet: HIC IACET FRID. CASP. NIERMANN ECCL. CATH. OSNABRUG. VIC. ET PRESB. IUB. QUI LXXXIV ANN. OB. OSNABR. D. X. Oct. MDCCCLVI ECCL. WALLENHORST BENEF. INSIGN. R.I.P. (= Hier ruht Friedrich Caspar Niermann, der Kathedralkirche zu Osnabrück Vikar und Jubilarpriester, der im Alter von 84 Jahren am 10.10.1856 in Osnabrück starb und Wohltäter der Wallenhorster Kirche war. Er ruhe in Frieden.)[1]
Niermann wurde am 16. Mai 1773 in Rheine geboren und studierte nach dem Abitur Rechtswissenschaften und später Theologie. Er war Domvikar der Domgemeinde des Doms St. Petrus in Osnabrück und hatte intensive Kontakte auch zu den Wallenhorster Pastören. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass seine Mutter, Felicitas Niermann geb. Middelkamp (die 1809 verstarb und auch auf diesem Friedhof begraben wurde), die Erbin des Hofes Gröne in Pente war, so dass er nach ihrem Tod zum Miterbe wurde. Als wiederum er selbst starb, setzte er die Wallenhorster Gemeinde als Universalerben ein, was dazu führte dass das Kapital in einer Stiftung angelegt wurde und einige Erträge für die Kirche eingesetzt werden konnten.[2]
Beschwerden über Platz- und Nässeprobleme auf dem Friedhof, 1841-53
Im Jahre 1841 beschwerten sich zwei Lechtinger Heuerleute bei den staatlichen Stellen in Osnabrück, dass der Friedhof zum größten Teil den Kolonen des Kirchspiels zur Verfügung stünden, für die Heuerleute aber nicht genügend Platz zur Verfügung stünde, denn sie müssten auf einem sehr kleinen und nassen Teil des Friedhofs beerdigt werden, so dass die Leichen nicht verwesen würden, und bei Begräbnissen die Särge zerschlagen werden müssten. Sie forderten, dass entweder die Kolonen ihre Erbbegräbnisstätten aufgeben sollten, der Friedhof vergrößert oder verlegt werden müsse. Die Kirchengemeinde wollte den Herausforderungen des nassen Bodens durch ein Anfüllen des Kirchhofes begegnen. Auch wurde 1841 der Friedhof neu gestaltet. Dabei wurden alte Grabsteine entfernt, ein Prozessionsweg angelegt.[1]
Leider löste das Anfüllen des Kirchhofes die Nässeprobleme auch bis 1853 nicht, denn die Särge mussten bei Beisetzungen unmittelbar auf das im ausgehobenen Grab stehende Wasser herabgelassen werden.[1]
Aufgrund dieser ungünstigen Umstände wurde im Rahmen der Diskussion um eine neue Pfarrkirche auch über einen neuen Friedhof diskutiert. Es dauerte aber noch 40 Jahre, bis 1893, bis der neue Friedhof St. Alexander Wallenhorst eingeweiht werden konnte.
Adresse
Friedhof Alte St. Alexanderkriche Wallenhorst, Im Alten Dorf, 49134 Wallenhorst
Internetlinks
Grab- und Gedenksteine
Quellen
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Albers, Andreas: Katholische Kirchengemeinde St. Alexander, Wallenhorst, in: Gemeinde Wallenhorst (Hrsg), 1150 Jahre Wallenhorst: Menschen, Natur und Geschichte. Eine Chronik, Gemeinde Wallenhorst, 2001, S. 387-440
- ↑ Burmeister, Karl (2021): Wer war Friedrich Caspar Niermann?, in: BürgerEcho - Informationsblatt des Bürgerverein Wallenhorst e.V., 22. Sept. 2021, S. 34f.
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