GOV-Daten Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
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Organisation
Die kleinste Organisationseinheit der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers ist die Kirchengemeinde. Sie kann in den Formen der Orts-, Anstalts- oder Personalgemeinde bestehen. Gem. VELH[RQ 1] Artikel 23/24
Jedes Pfarramt betreut eine oder mehrere Kirchengemeinden. Gem. VELH[RQ 1] Artikel 23 und 26
Kapellengemeinden sind selbstständige Teile einer Kirchengemeinde. Gem. VELH[RQ 1] Artikel 29
Mehrere Kirchengemeinden bilden einen Kirchenkreis. Gem. VELH[RQ 1] Artikel 50
Kirchenkreise können zu einem Kirchenkreisverband zusammengeschlossen werden. Gem. VELH[RQ 1] Artikel 52
Der Stadtkirchenverband Hannover besitzt eine Sonderstellung. Gem. VELH[RQ 1] Artikel 115
Die Kirchenkreise bilden die Landeskirche. Gem. VELH[RQ 1] Artikel 50
Die Sprengel sind Tätigkeitsbereich der Landesuperintendenten. Gem. VELH[RQ 1] Artikel 68
Die Klöster bilden eigene Einheiten in der Kirchenorganisation. Gem. VELH[RQ 1] Artikel 106 - 114
Historie der Strukturreformen
- Vor dem Hintergrund des anhaltenden Strukturwandels behandelt das Lexikon den Gesamtbestand an Gemeinden, dokumentiert historische Entwicklungen und beschreibt Sakralbauten mit ihrer künstlerischen Ausstattung, ihren Orgeln und ihren Glocken. Aufgenommen werden alle Kirchen-, Kapellen- und Anstaltsgemeinden, die bei der Gründung der Landeskirche 1866 bestanden oder die sich danach gründeten. (Beschreibung aus NLF-Mailingliste, 23 Sep 2019)
Modellierung im GOV
Religion
hat Konfession lu,
Modellierung der kirchlichen Organisation
(Organisationseinheit => GOV-Objekt)
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation
Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden
Beziehung zu Archiven
Rechtsquellen [1]
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 Verfassung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers vom 11. Februar 1965, neu bekanntgemacht am 1. Juli 1971, zuletzt geändert am 16. Dezember 1999 (VELH). In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘
Bearbeiter
- ↑ Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!