GOV-Daten Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers

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Organisation

Die kleinste Organisationseinheit der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers ist die Kirchengemeinde. Sie kann in den Formen der Orts-, Anstalts- oder Personalgemeinde bestehen. Gem. VELH[RQ 1] Artikel 23/24

Jedes Pfarramt betreut eine oder mehrere Kirchengemeinden. Gem. VELH[RQ 1] Artikel 23 und 26

Kapellengemeinden sind selbstständige Teile einer Kirchengemeinde. Gem. VELH[RQ 1] Artikel 29

Mehrere Kirchengemeinden bilden einen Kirchenkreis. Gem. VELH[RQ 1] Artikel 50

Kirchenkreise können zu einem Kirchenkreisverband zusammengeschlossen werden. Gem. VELH[RQ 1] Artikel 52

Der Stadtkirchenverband Hannover besitzt eine Sonderstellung. Gem. VELH[RQ 1] Artikel 115

Die Kirchenkreise bilden die Landeskirche. Gem. VELH[RQ 1] Artikel 50

Die Sprengel sind Tätigkeitsbereich der Landesuperintendenten. Gem. VELH[RQ 1] Artikel 68

Die Klöster bilden eigene Einheiten in der Kirchenorganisation. Gem. VELH[RQ 1] Artikel 106 - 114

Historie der Strukturreformen

Vor dem Hintergrund des anhaltenden Strukturwandels behandelt das Lexikon den Gesamtbestand an Gemeinden, dokumentiert historische Entwicklungen und beschreibt Sakralbauten mit ihrer künstlerischen Ausstat­tung, ihren Orgeln und ihren Glocken. Aufgenommen werden alle Kirchen-, Kapellen- und Anstaltsgemeinden, die bei der Gründung der Landeskirche 1866 bestanden oder die sich danach gründeten. (Beschreibung aus NLF-Mailingliste, 23 Sep 2019)

Modellierung im GOV

Religion

hat Konfession lu,

Modellierung der kirchlichen Organisation

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden

Beziehung zu Archiven

Rechtsquellen [1]

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 Verfassung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers vom 11. Februar 1965, neu bekanntgemacht am 1. Juli 1971, zuletzt geändert am 16. Dezember 1999 (VELH). In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘

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  1. Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!