GOV-Daten Evangelisch-reformierte Kirche
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Organisation
Die kleinste organisatorische Einheit der Evangelisch-reformierten Kirche ist die Kirchengemeinde. Gem. VERK[RQ 1] Artikel 5.
Eine Pfarrstelle kann für mehrere Kirchengemeinden zuständig sein. Gem. VERK[RQ 1] Artikel 6.
Eine Kirchengemeinde kann mehrere Pfarrstellen haben. Gem. VERK[RQ 1] Artikel 45.
Die Kirchengemeinden bilden die Landeskirche. Gem. VERK[RQ 1] Artikel 65.
Historie der Strukturreformen
Modellierung im GOV
Religion
Die Evangelisch-reformierte Kirche und ihre Kirchengemeinden haben als Bekenntnis:
- evangelisch-reformiertes Bekenntnis: rf
(Gemäß Liste der Konfessionen)
Modellierung der kirchlichen Organisation
(Organisationseinheit => GOV-Objekt)
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation
Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden
Beziehung zu Archiven
Rechtsquellen [1]
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland) (VERK) vom 9. Juni 1988, zuletzt geändert am 13. November 1998. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte‘‘
Bearbeiter
- ↑ Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!