GOV-Daten Evangelische Kirche von Westfalen
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Organisation
Die kleinste organisatorische Einheit der Evangelischen Kirche von Westfalen ist die Kirchengemeinde. Gem. KEKW[RQ 1] Artikel 6.
Jede Pfarrstelle gehört zu einer oder mehreren Kirchengemeinden. Gem. KEKW[RQ 1] Artikel 12.
Hat eine Kirchengemeinde mehrere Pfarrstellen, werden Pfarrbezirke eingerichtet. Gem. KEKW[RQ 1] Artikel 26.
Die Kirchengemeinden sind zu Kirchenkreisen zusammengeschlossen. Gem. KEKW[RQ 1] Artikel 84.
Die Kirchenkreise bilden die Landeskirche. Gem. KEKW[RQ 1] Artikel 4.
Historie der Strukturreformen
Die Evangelische Kirche von Westfalen umfasst das Gebiet der Kirchenprovinz Westfalten der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union.
Modellierung im GOV
Religion
Die Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen gehören folgenden Bekenntnissen (gemäß Liste der Konfessionen) an:
- evangelisch-lutherisches Bekenntnis: lu
- evangelisch-reformiertes Bekenntnis: rf
- evangelisch-uniertes Bekenntnis: un
Modellierung der kirchlichen Organisation
(Organisationseinheit => GOV-Objekt)
Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation
Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden
Beziehung zu Archiven
Rechtsquellen [1]
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen (KEKW) vom 1. Dezember 1953, neu bekanntgemacht am 14. Januar 1999, zuletzt geändert am 5. November 1999. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘
Bearbeiter
- ↑ Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!