GOV-Daten Evangelische Landeskirche Anhalts

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Organisation

Die kleinste organisatorische Einheit der EKA ist die Kirchengemeinde gem. Gem. VELA_1997[RQ 1] § 1

Die EKA ist eine unierte Kirche die aus lutherischen und reformierten Gemeinden hervorgegangen ist. Gem. VELA_1997[RQ 1] Präambel

Das Pfarramt steht für eine einzelne Kirchengemeinde oder für mehrere Kirchengemeinden. Gem. VELA_1997[RQ 1] § 5

Der räumliche Bezirk des Pfarramts ist die Parochie. Gem. VELA_1997[RQ 1] § 5

Verbinden sich Kirchengemeinden, die nicht demselben Pfarramt angehören, bilden sie einen Parochialverband. Gem. VELA_1997[RQ 1] § 7, gem. VELA_2011[RQ 2] lautet der Name Gemeindeverband.

Die Kirchengemeinden gehören zu Kirchenkreisen. Die Kirchenkreise bilden die Landeskirche. Gem. VELA_1997[RQ 1] § 35

Historie der Strukturreformen

Ca. 1878 Gründung der Anhaltinische Landeskirche

1945 Gründung der Evangelischen Kirche Anhalts

7. November 1960 Mitglied der Evangelischen Kirche der Union

1969-1991 Mitglied des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR

ab 27. Juni 1991 Mitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland

Modellierung im GOV

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation

Kirchengemeinde

ist Kirchengemeinde,
hat Konfession un, rf oder lu,
gehört zu Objekt-ID des „Kirchenkreises“,
gehört zu Objekt-ID des „Kirchspiels“,
heißt  Kirchengemeinde “Kirchengemeindename“,

Kirchenkreis

ist Kirchenkreis,
heißt Kirchenkreis „Kirchenkreisname“,
gehört zu  object_149498, (Objekt der Evangelischen Landeskirche Anhalts),

Pfarramt / Parochie

ist Kirchspiel,
heißt  Pfarramt  „Pfarramtsname“,

Parochialverband /Gemeindeverband

Gem. VELA_1997[RQ 1] lautet der offizielle Name ‘‘Parochialverband‘‘; gem. VELA_2011[RQ 2] ‘‘Gemeindeverband‘‘.

 ist Pfarrverband,  (?)
 heißt „Pfarrverbandsname“,

Beziehungen zu Objekten der staatlichen Verwaltung

Staatliche Verwaltungseinheiten können Orte, Dörfer, Gemeinden, Städte sowie Stadtteile, Ortsteile etc. sein. Für Details siehe

bei dem GOV-Objekt der staatlichen Verwaltungseinheit ist folgende Zeile einzufügen:

gehört zu „Kirchengemeinde“, [Objekt_ID der jeweiligen Kirchengemeinde]

Beziehungen zu Gebäuden

Kirche

ist Kirche,
steht in Objekt-ID der „Siedlung“, (Ort, Dorf, Stadt (Siedlung)…)
repräsentiert Objekt-ID der „Kirchengemeinde“,

Beziehungen zu Archiven

Rechtsquellen [1]

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 Verfassung der evangelischen Landeskirche Anhalts vom 14. August 1920 zuletzt geändert am 2. Dezember 1997 (VELA_1997). In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘
  2. 2,0 2,1 [Kirchenverfassung ELKA ] - Verfassung der Evangelischen Landeskirche Anhalts (VELA_2011). Vom 14.8.1920 (GVBl. Anhalt 1920, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kirchengesetzes zur Änderung der Kirchenverfassung vom 3.5.2011

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  1. Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschließlich innerhalb dieses Artikels gültig!