Kreishauptmannschaft
Kreis ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Kreis (Begriffsklärung). |
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Der Begriff
Kreishauptmannschaft ist die historische Bezeichnung für eine territoriale Verwaltungsebene. [1]
Einzelne Definitionen
Sachsen
Die Kreishauptmannschaften bestanden mit Unterbrechung (1835-1873, siehe Kreisdirektion) bereits seit 1816. Sie waren Mittelinstanz der Verwaltung und führten die Aufsicht über die Amtshauptmannschaften. Am 1.1.1939 wurden sie in Regierungsbezirk umbenannt. [2]
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
100 - Kreishauptmannschaft - {deu=Kreishauptmannschaft}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Kreishauptmannschaft,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
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Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Quelle bitte hier ergänzen
- ↑ Artikel Kreishauptmannschaft. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.