Freistaat
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Der Begriff
Freistaat war der Name für die meisten Gliedstaaten der Weimarer Republik, die ein Bundesstaat war. Nach 1945 bezeichneten sich die Länder (Bundesländer) Baden (bis 1953), Bayern und Sachsen noch heute und Thüringen (seit 1993) als Freistaat. Der Begriff entstand im 19. Jh. für ein von einem Monarchen freies Staatswesen. [1] [2]
Verwendung im GOV
Da die oben genannten 4 Länder sowohl Freistaaten als auch Bundesländer sind, müssten sie korrekterweise 2 Typen zugeordnet werden, was technisch nicht zulässig ist. Von ihrer Verfassung her sind diese Länder Freistaaten. Allerdings verschob sich der vorherrschende Charakter der Staatsform nach 1945 in Richtung Objekttyp Bundesland. Aus diesem Grund werden die 4 Freistaaten nach 1945 als Bundesland modelliert (Einigung innerhalb des Projektes).
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
16 - Freistaat - {eng=free state, deu=Freistaat, cze=nezávislý stát}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Freistaat,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT