Herrschaft

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Der Begriff

Die Herrschaft bezeichnet ein Territorium oder Lehen aus der Zeit des Feudalismus. [1]

Einzelne Definitionen

Deutschland

Der Begriff Herrschaft ist eng mit dem der Grundherrschaft verbunden. Der Grundherr war nicht nur Grundeigentümer mit Verfügungsgewalt über das Land und - in unterschiedlichem Maße - seine Bewohner, sondern übte auch Verwaltung und Funktionen der niederen Gerichtsbarkeit aus. Zudem erhob er Steuern und Abgaben. [2]

Eigentumsrechte an einer Herrschaft konnten durch Belehnung, Kauf, Erbschaft oder Tausch erworben werden. Die territoriale Ausdehnung der Herrschaft variierte, sie konnte aus einem oder mehreren Dörfern bestehen. [3]

Neben Reichsherrschaften gab es landsässige Herrschaften und die der Reichsritterschaft.

GOV-Objekttyp

22 - Herrschaft - {eng=dominion, deu=Herrschaft, frz=seigneurie, rus=доминион}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Herrschaft,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Herrschaft_(Territorium). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  2. Artikel Grundherrschaft. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  3. Artikel Herrschaft_(Territorium). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.