Landkreis
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Kreis ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Kreis (Begriffsklärung). |
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Der Begriff
Ein Landkreis ist der Verwaltungsbezirk der Behörde „Landrat“. Zum 1.1.1939 wurde der Begriff per Gesetz definiert[1], [2]. Er ist in den meisten deutschen Bundesländern noch üblich, vgl Kreis.
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
36 - Landkreis - {eng=rural county, deu=Landkreis, pol=powiat ziemski, rus=сельский район}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Landkreis,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
- siehe Kreis
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Dritte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. November 1938, Reichsgesetzblatt 1938 I. S. 1675 -
http://www.verfassungen.de/de/de33-45/neuaufbau34-v3.htm (Zugriff 1.3.2015) - ↑ Artikel Gesetz über den Neuaufbau des Reichs. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.