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Auszug aus dem Amtsblatt von 1817
- Das Tagelöhnerehepaares Meuser aus Garzweiler erhält für das Plegekind Sophia Garzweiler
(= Findelkind) durch Kabinetsorder des Königs von Preußen vom 27. Februar 1817 den Betrag von 100 Thalern als Vergütung zur Erziehung und Pflege des Kindes.