Gerichtsgeschworener
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Berufsbezeichnung
Bedeutung: Schöffe, Mitglied eines Ortsgerichtes (z.B. Dorfgericht)
auch: Gerichtsverwandter
aber: in Württemberg (weder Schöffe noch Laienrichter) sondern Mitglied des Gerichts, also des Gremiums, das man heute als Gemeinderat bezeichnen würde