Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/027

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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
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Erzdioecese Koeln 1883.djvu
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Oberen leben dürften, der sie unter Beobachtung einer und derselben Regel leiten sollte. Dieser Obere, minister generalis genannt, sollte stets aus dem St. Niclas-Kloster gewählt werden und dort residiren.

1435 wurde diese Anordnung auf dem Concil von Basel bestätigt. Hierzu trat 1476 die Genehmigung des Apostolischen Nuntius Alexander, der die Bestätigung der Päpste Sixtus IV. in den Jahren 1477, 1479 und 1484 und Alexander's VI. 1499 folgte. Seit dem Jahre 1652 wurde der Obere des Klosters Provinzial genannt.

Der Ruf der Franciscaner von St. Niclas verbreitete sich weit und breit. Viele Stiftungen wurden zu ihren Gunsten gemacht.

So überweist 1432 Dena Mengwaters, Mutter des Klosters in Holzheim, den Franciscanern für ewige Zeiten ein gewisses Quantum Holz im Büttger Walde.

1459 geben Johann von Hoisteden und Sophia, Eheleute, dem Kloster den Buscherhof in Erbpacht.

1503 schenken Paulus von Hornum, genannt Schramm, und Mechtildis von Boicholtz das sogenannte Schrammengut zu Scherfhausen.

Ein gewisser Hennes Tidemann, Kirspelsmann zu Glehn, vermachte den Brüdern zwei Stücke Land zur Beschaffung der nöthigen Hostien, desgleichen sechs Morgen Land zur Haltung einer ewigen Memorie. Auch die Familien von Schlickum, Cloerland, Frankeshoven und Randerath waren Wohlthäter.

Im Jahre 1451 am 5. October fand die Consecration der neuen Kiche nebst vier Althären durch den Kölner Weihbischof Johannes Schleeter, episcopus Venecomponeusis i. p. Statt.

Von diesem Jahre ab wurden die Franciscaner von St. Niclas auf dem Klosterkirchhofe begraben, vordem in Glehn, wohin das Kloster gehörte. 1468 genehmigte Erzbischof Rupert von der Pfalz die Trennung von der Mutterkirche.[1]

Graf Peter zu Salm und seine Gemahlin Regina ertheilten 14181 dem Kloster das Privilegium, falls ein Mönch oder ein Bewohner des Klosters sich selbst entleiben, in eine Mergelgrube oder unter einen Wagen fallen oder sonst auf eine ungenaue Weise (culpose) unkommen sollte, dürfte deshalb das Kloster nicht bebrüchtet werden.

Die oben berührte Trennung des Klosters von der Pfarrkirche zu Glehn wurde 1488 vom Papste Innocenz bestätigt.

1508 war St. Niclas schon zu solchem Wohlstande gelangt, daß es dem Grafen Johann zu Salm und seiner Gemahlin Anna von der


  1. Die betreffende Urkunde sowie die Urkunden über die erwähnten Schenkungen siehe im Coparium des Klosters im Pfarrarchive zu Bedburdyck.