Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/029

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
<<<Vorherige Seite
[028]
Nächste Seite>>>
[030]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: fertig
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.


Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 6.
Darmstadt den 23. Februar 1820.


1.) Belobung. - 2.) Untersuchung gegen Schriftsäßige, wenn sie Chaussee- Zoll- Accis- Tranksteuer etc. Verordnungen übertreten. - 3.) Belobung. - 4.) Artillerie Waffen- und Rüstungs-Direction. - 5.) Pflastergelds-Erhebung. - 5.) Communal-Steuer-Ausschlag. - 6.) Dienstbestellung. - 7.) Straf-Erkenntniß.



Lobenswerthes Benehmen der Gemeinde Lardenbach bei Einführung des neuen Gesangbuchs.

Das neue allgemeine Großherzoglich Hessische Gesangbuch ist nun auch seit dem ersten Christtag des verflossenen Jahrs in der Kirche und Schule zu Lardenbach, Amts Laubach, eingeführt.
      Diese Einführung ist vorzüglich dadurch erleichtert und befördert worden, daß die dasigen Einwohner am vorjährigen Erntefest sich vereinigt haben, den an diesem Tag gewöhnlichen Tanz auszusetzen, und das dazu bestimmte Geld zur Anschaffung nützlicher Bücher zu verwenden.
      Mit besonderm Wohlgefallen an diesem schönen, Nachahmung verdienenden, Beyspiel von Selbstbeherrschung zu Erreichung eines löblichen Zwecks bringt man dasselbe hierdurch zur öffentlichen Kunde.
      Darmstadt den 21. Januar 1820.

Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium.
von Grolman. von Wreden. Wernher.
Hoppé.



Die commissarische Untersuchung der Denunciationen gegen Schriftsäßige, wegen Uebertretung der Chaussee- Zoll- Accis- Tranksteuer etc. Verordnungen, von Seiten der Justizbeamten betr.

      Um die Untersuchung der Uebertretungen von den Chaussee- Zoll- Accise- Tranksteuer- und anderen Auflage- Gesetzen, sowohl im Interesse des öffentlichen Dienstes, als der Angeschuldigten selbst, zu vereinfachen und zu erleichtern, haben des Großherzogs Königliche