Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/322

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
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Geistliche Gebäude, als Kirchen, Pfarr- und Schulhäuser, mit Bemerkung, ob sie noch in baulichem Wesen seyen, oder ob und was an ein oder dem andern gebaut und repariret werden müsse. Wem das onus aedificandi et reparandi vel in totum vel in tantum obliege, ob etwa in ein oder dem andern Punkt noch Streitigkeiten obwalten. Die Beschaffenheit und Stärke der Fonds.
Stadt
Gerau.
1. Die Kirche ein altes groses und solides Gebäude.




2. Das Pfarrhaus ist erst vor einigen Jahren neu erbaut worden, Scheuer und Stallung aber sind alt, jedoch noch in gutem Stande.

3. Das Caplaneyhaus ist vor etlichen Jahren ebenfalls erst ganz neu erbaut worden, Scheuer und Stallung aber sind alt, doch noch in baulichem Wesen.

4. Die Knabenschule, ein kürzlich reparirtes altes Haus mit Scheuer und Stallung, woran dermal nichts zu repariren ist.

5. Die Mädchenschule ist mit den dazu gehörigen Gebäuden noch ganz neu.
Der Kirchenkasten baut und unterhält das Langhaus und das Kirchspiel den Thurm.



Dem Kirchenkasten.



Similiter.




Der Stadt liegt das onus aedificandi, dem Kasten aber die Unterhaltung ob.


Der Stadt.



Der Fond des Kirchenkastens besteht in 2000
fl. Capital, 22 Malter Korn und 28 fl. Zins.

Wie vorher.



Wie vorher.




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Worfel-
den.
1. Eine alte Kirche von Holz, und sind die Baugebrechen im Bericht bemerkt.
2. Das Schulhaus, welches noch in gutem Stand ist.
Dem Kirchenkasten.

Der Gemeinde.
2400 fl. Capital.

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