Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/554

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1820.djvu
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      Ist aber die Anzahl der an der Abstimmung wirklich theilnehmenden Mitglieder so groß, daß 2/3 davon mehr betragen, als die ausgedrückten Zahlen, so ist die Zustimmung von 2/3 der wirklich Abstimmenden erforderlich.
      Indem Wir die vorstehenden Bestimmungen hiermit als die Staats-Grund-Verfassung Unsers Großherzogthums öffentlich erklären, versichern Wir zugleich hierdurch förmlich und feierlich, daß Wir die darin enthaltenen Gelobungen nicht nur Selbst treu und unverbrüchlich halten, sondern auch diese Verfassung gegen alle Eingriffe und Verletzungen zu schützen und zu erhalten stets bedacht seyn werden.
      Dessen zur Urkunde haben Wir dieses Staats-Grund-Gesetz eigenhändig unterschrieben und mit dem großen Staats-Siegel versehen.
      So geschehen in Unserer Residenzstadt Darmstadt den 17ten December 1820.
            (L.S.)

LUDEWIG.
von Grolman.