Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/263
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ Alphabetisches Namensregister: ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ | |
<<<Vorherige Seite [262] |
Nächste Seite>>> [264] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
No. 26.
Inhalt: 1) Verordnung, die Volksversammlungen betr.; - 2) Bundesbeschluß in Betreff der Grundrechte des Deutschen Volks; — 3) Bekanntmachung, die Zutheilung der Gemeinden Roth, Simmersbach und Oberhörlen zu dem Steuercommissariatsbezirke Biedenkopf betr.; — 4) Bekanntmachung, die Erhebung der Jahresbeiträge zur Schullehrer-Wittwen-Kasse, insbesondere die Aufrechnung und Quittirung derselben betr.; — 5) Bekanntmachung, die Ausbringung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde Großgerau mit Büttelborn, Kleingerau und Worfelden für 1851 betr.; — 6) Dienstnachrichten; — 7) Concurrenzeröffnungen; — 8) Berichtigungen.
LUDWIG III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc. Da die Gründe, welche die Verordnung vom 17. Sept. 1849, die Verhütung des Mißbrauchs der Volksversammlungen betr., hervorgerufen haben, auch jetzt noch fortbestehen, daher die fernere Aufrechterhaltung der darin getroffenen Bestimmungen im Interesse der öffentlichen Ordnung geboten erscheint, so haben Wir auf den Grund des Art. 73 der Verfassungsurkunde verordnet und verordnen, wie folgt:
Die Dauer der Wirksamkeit der Verordnung vom 17. September 1849, die Verhütung des Mißbrauchs der Volksversammlungen betreffend, wird um ein weiteres Jahr, von heute an, verlängert.
- Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.
- Leopoldskron, den 10. September 1851.
(L. S.)